Hallo, kehr,
Beamtenpensionen werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Inwieweit diese Rente bei der Beamtenpension Berücksichtigung findet, müßte beim Dienstherrn bzw. der Versorgungs-Dienststelle erfragt werden.
Es sei noch angemerkt, dass die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe gerne bei der Aufnahme von Rentenanträgen behilflich sind. Dort kann auch der Rentenanspruch errechnet werden, der Pensionsanspruch nicht.