Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWerden neben dem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtliche Zeiten (z.B. durch die Ausübung einer Beschäftigung/Minijobs) zurückgelegt, werden diese beim nächsten Leistungsanspruch, also bei der Folgerente (Altersrente oder Hinterbliebenenrente), bei der Berechnung dieser Rente berücksichtigt.
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