Werden neben dem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtliche Zeiten (z.B. durch die Ausübung einer Beschäftigung/Minijobs) zurückgelegt, werden diese beim nächsten Leistungsanspruch, also bei der Folgerente (Altersrente oder Hinterbliebenenrente), bei der Berechnung dieser Rente berücksichtigt.
Um eine verbindliche Aussage bezüglich Ihres eigenen Versicherungskontos machen zu können, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.