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rente

von gisi23.07.2007 | 18:25
1450 Ansichten
6 Antworten

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ab wann ist man rentner mit 65 oder 67 jahren

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 24.07.2007 | 06:48

Hallo Gisi,

mit dem RV-altersgrenzenanpassungsgesetz werden die Altersgrenzen für die Regelaltersrente schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Für den Jahrgang 1952 bedeutet dies eine Heraufsetzung der Altersgrenze 65 um 6 Monate.

Moderatoren-Antwortam 24.07.2007 | 13:19

Ja und nein. Ab einem Geburtstag nach dem 31.05.1952 sind es ebenfalls 6 Monate. Für die Geburtsmonate davor gibt es eine Staffelung entsprechend dem Geburtsmonat:

Jan 1952 - 1 Monat

Feb1952 - 2 Monate

März 1952 - 3 Monate

April 1952 - 4 Monate

Mai 1952 - 5 Monate

4 Antworten

Amadéam 23.07.2007 | 19:06
Antwort: Das hängt davon ab, ob und wann die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zu welchem Zeitpunkt Sie den Antrag stellen.
Amadéam 23.07.2007 | 19:09
...die persönlichen Vorraussetzungen für die jeweilige Rentenart sollten ebenfalls erfüllt sein (z.B. Vollendung eines bestimmten Lebensjahres). Sie sollten Ihre Frage etwas präzieser stellen.
gisiam 23.07.2007 | 21:37
erstmal danke für die antworten. ja ich meine die altersregelrente. ich habe alles erfüllt. bin jahrgang 1952 und eu renter
Lizziam 24.07.2007 | 12:33
gilt diese Anhebung um 6 Monate auch für Rente wg.Schwerbehinderung ab 60 J. ?? (bei Jg.1952)
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