Wenn Ihrer Freundin „laut Rentenstelle“ 5 Jahre fehlen, sollte sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder einem unserer Versichertenberater/ Versichertenältesten beraten lassen, was in ihrem Fall zu tun ist, um eine Rente beziehen zu können.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Startseite "www.ihre-vorsorge.de" rechts unter dem Begriff "Beratungsstellensuche" die Postleitzahl des Wohnortes Ihrer Freundin eingeben.