Wie bereits richtig beschrieben, basiert das Rentenniveau auf zwei Größen. Verglichen wird eine standardisierte Rentenleistung mit einem durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelt.
Die Standardrente, die häufig auch als „Eckrente“ bezeichnet wird, ist eine Regelaltersrente, die ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn er 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Da die Lebensläufe der Versicherten sehr unterschiedlich sind, wird diese fiktive Rente stellvertretend für die gesamten Altersrenten in der Berechnung angewendet.
Der Durchschnittsverdienst wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Der vorläufige Brutto-Durchschnittsverdienst für das Jahr 2018 beträgt 37.873 EUR.
Das Rentenniveau stellt dar, in welchem Verhältnis – ausgedrückt als Prozentsatz – die Standardrente eines Jahres zum Durchschnittsverdienst der Beitragszahler desselben Jahres steht. So lässt sich im Zeitablauf nachvollziehen, wie sich das Gesamtsystem Rentenversicherung hinsichtlich seiner Leistungen entwickelt.
Klinsmann würde sagen: Die wo schon in Rente sind und 1000 € kriegen, kriegen im Juli 1030 € wenn die Renten wo gezahlt werden um 3% steigen.
Das hat mit dem Rentenniveau das von der SPD oder sonstwem auf 48% geschrieben wird nix zum tun.
Und wenn dieses Jahr die Löhne um 5% steigen tun sind alle die wo nur 3% Erhöhung kriegen die Gekniffenen, weil dann das Niveau wo die haben gesunken ist.
Bin der Meinung, ganz gleich, ob Brutto oder Netto Niveau, das Niveau kann man für
Jahre im Voraus nicht festlegen, denn es ist vielmehr ein Selbstläufer.
Für 2018 stehen ja die endgültigen Zahlen noch nicht fest, bin mir sicher der Durchschnitt
von 37873 Euro verändert sich noch, das Gleiche gilt für die Eckrente, denn im 2. Halbjahr
wird ja der Rentenwert eines EP. höher sein als derzeit 31,03 West. Bleiben wir also
beim Ist Stand.
Euro 31,03 Rentenwert x 12 x 45 Jahre sind zunächst 16.756,20, minus 8,40 Kr.und 2,55
PflegeV. 1834,80 Euro: 14.921,40,
Brutto 16.756,20 : 37873 = 44,24 Brutto Niveau.
Berücksichtige ich von 37873,00 ebenfalls 8,40 und 2.55 % ( 10,95%) 4.147,09
(37873,00 ./. 4147,09) 33725,91 und rechne 14921,40 Nettorente : 33725,91 komme
ich wieder auf 44,24 Rendite.
Es werden ja vom Brutto 37873 höhere Beträge als 4147,89 gekürzt, dadurch ergibt sich
ein höherer Prozentsatz, dies ist erklärbar.
Vielen Dank.
MfG.
das ist so eigentlich nicht ganz richtig, auch wenn das allseits behauptet wird.
das Durchschnittsentgelt ist eine Rechengröße die mit einem prozentualem Steigerungssatz jährlich fortgeschrieben wird.
mit dem tatsächlichen Durchschnittsentgelt von Arbeitnehmern, wie es beispw. die BA ermittelt, hat das nichts zu tun. das liegt nämlich etwa 10% niedriger.
das o.a. festgelegte Durchschnittsentgelt ist vielmehr der "Preis" um einen (1) Entgeltpunkt zu erhalten.
im Grunde ist das de facto schon eine Rentenkürzung um rund 10%, da der tatsächliche Durchschnittsverdiener so eben nicht 1 EP erhält, sondern nur 0,9x.
Ganz schlechter Beitrag von Ihnen, lieber Max: Das „allseits Behauptete“, was Sie hier als vermeintlich falsch darstellen, steht so im Gesetz; sehen Sie doch mal in § 69 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI in Verbindung mit § 68 Abs. 2 S. 1 SGB VI nach. Dort können sie schwarz auf weiß nachlesen, dass das Durchschnittsentgelt entsprechend der Entwicklung von Bruttolöhnen und –gehältern je Arbeitnehmer vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Die Ermittlung erfolgt auch nicht mit einem prozentualen Steigerungssatz, sondern nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.Der Durchschnittsverdienst wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Der vorläufige Brutto-Durchschnittsverdienst für das Jahr 2018 beträgt 37.873 EUR.das ist so eigentlich nicht ganz richtig, auch wenn das allseits behauptet wird. das Durchschnittsentgelt ist eine Rechengröße die mit einem prozentualem Steigerungssatz jährlich fortgeschrieben wird.
Möglicherweise rührt der Irrtum daher, daß das vorläufige Durchschnittsentgelt tatsächlich aus den Vorwerten extrapoliert wird. Anders ist das nicht möglich, weil für 2017 und 2018 noch nicht feststeht, wie hoch das tatsächliche Durchschnittsentgelt war bzw. gewesen sein wird.
Im Nachhinein wird der vorläufige Wert aber durch den tatsächlichen ersetzt.
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