Hallo Fuat Kaya,
sofern Sie insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten aufweisen können (davon gehe ich nach Ihrer Schilderung aus), können Sie derzeit frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten.
Der frühere Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist mit einem GdB von 40 nicht möglich. Erst ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert. Sie können ggf. eine Prüfung des GdB bei der für Sie zuständigen Behörde (welche, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt) beantragen.