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Experten-Antwort

Rente

von Nachfrager04.06.2017 | 15:38
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine erste Frage: Was hat sich bei der freiwilligen Versicherung durch die Flexirente eigentlich genau geändert? Also was ist der Unterschied zwischen den alten Regelungen und neuen Regelungen? Zweite Frage: Durch die Flexirente kann man ja durch weitere Beiträge die Rente erhöhen. Aber ab wann genau wird denn die höhere Rente ausgezahlt? Immer zum 1.7. ? Ab der Regelaltersrente ? Oder noch später ? Habe sehr unterschiedliche Infos und bin jetzt etwas durcheinander. Danke und liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Freiwillige Versicherung:

Eine freiwillige Beitragszahlung ist ab dem 01.01.2017 neben dem Bezug einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich, sofern keine Pflichtversicherung besteht.

Das war bis zum 31.12.16 nicht möglich.

2. Zuschläge an Entgeltpunkten:

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters werden vom Amts wegen erstmals zur Regelaltersgrenze berücksichtigt und anschließend jeweils zum 01.07. (für das Vorjahr)

3. Frage Pflegetätigkeit:

Bei Bezug einer Regelaltersrente kann ab 01.07.2017 eine flexible Teilrente von mindestens 10 % der Vollrente gewählt werden. Durch die Wahl einer Teilrente in Höhe von 99 % können die Versicherten erreichen, dass die Beiträge für die Pflegezeiten durch die Pflegekassen gezahlt werden (bei der bisherigen Teilrente mussten sie mindestens auf 1/3 der Rente verzichten).

Zum nächsten 01.07. werden die Zuschläge für das vorangegangene Kalenderjahr berücksichtigt.

Nach Beendigung der Pflegetätigkeit sollte dann die Vollrente beantragt werden.

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8 Antworten

Klugpuperam 04.06.2017 | 18:39
2. Beiträge nach Rentenbeginn wirken sich zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze aus. Werden die Beiträge im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze oder später gezahlt, dann wirken sie zum 1.7. des Folgejahres aus.
Klugpuperam 04.06.2017 | 18:35
1. Sie können jetzt neben dem Bezug einer Altersvollrente freiwillige Beiträge zahlen (bis Erreichen der Regelaltersgrenze). Das war vorher nicht möglich.
Schadeam 04.06.2017 | 18:53
Ob das aber praxisrelevant wird muss sich erst einmal zeigen. Welcher 63 jährige Rentner zahlt beispielsweise 1000 € ein um ab Regelalter brutto 4,50 € monatlich mehr Rente zu haben?
Klugpuperam 04.06.2017 | 19:09
Der Minijob mit Eigenanteil nach Regelaltersgrenze wird wohl der häufigste Sachverhalt sein.
Nam 06.06.2017 | 08:53
Und ab wann gibt es die erhöhte Rente, wenn Beiträge wegen Pflege gezahlt werden?
Klugpuperam 06.06.2017 | 09:06
Wenn die Pflegekasse zahlt, dann gilt 2. (s. o.), es wird regelmäßig auf die Regelaltersgrenze hinauslaufen. Es sei denn, diese ist schon erreicht. Doch dann sprechen wir von einer Teilrente, ansonsten müsste die Pflegekasse gar nicht mehr zahlen.
Nam 06.06.2017 | 09:41
Hmm... Dachte bei Pflege kommt die Erhöhung erst nach Beendigung der Pflegetätigkeit ???
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