Wenn Sie weniger als ca. 700,- € Rente und keine weiteren Einkünfte oder Vermögen haben, dann stehen Ihnen möglicherweise Gelder aus der sogenannten Grundsicherung wegen Erwerbsminderung oder im Alter zu.
Die Grundsicherung können Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten. Sie ist etwa so hoch wie die Sozialhilfe. Sie deckt neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten unter anderem auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sichern.
Die Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie bedürftig und bereits 65 Jahre alt sind. Jüngere haben einen Anspruch auf diese Leistung, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Eine ähnliche Leistung - wie z.B. ein von Ihnen erwähnter Zuschlag in Härtefällen - kennt die gesetzliche Rentenversicherung nicht.