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Experten-Antwort

Rente 63, Zählen freiw Mindestbeiträge auch ?

von Opa H26.05.2014 | 20:14
909 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, bin 1954 geb. und könnte Nov 2017 mit 63+4Mon in abschlagsfreie Rente gehen. Habe bis Nov 2008 40 J voll und 4 Monate Anrechnungszeit (Fachschulausbildung ohne Beitragszahlung ). Ab Dez 2008 12 freiw Mindestbeiträge bis Nov 2009, ab Dez 09 arbeitslos 18 Monate ALG1) und anschließend wieder19 Mon freiw Mindestbeiträge bis Dez 2013. Reicht das für die 45 Jahre, oder muss ich noch einen Minijob anstreben.? Zählen die 4 Monate Fachschule ohne Beiträge auch dazu ? Danke für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Opa H., ich rate Ihnen zum Besuch einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Ich bitte Sie, den Besuch bis zum Frühjahr 2015 hinauszuschieben, damit vorrangig die Rentennahen Jahrgänge beraten werden können. Frw. Beiträge für das Jahr 2014 können übrigens bis zum 31.03.2015 entrichtet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 26.05.2014 | 21:07
die 4 Monate Fachschule zählen nicht. Bleiben 40 Jahre, somit fehlen noch 5 Jahre=60 Monate, die 31 freiwilligen und die 18 Mo ALG (liegt nicht in den 2 Jahren vor 63), zählen wohl mit. Somit dürften ab 2014 noch etwa 11 Monate fehlen und bis zum November 17 ist ja noch massig Zeit dafür. Tipp: Sobald die Gesetze in der EDV eingepflegt sind (beim einen Träger früher, beim anderen später - nichts genaues weiß man), lassen Sie sich eine Rentenauskunft nach neuem Stand geben und schon sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte ab Oktober 14 eigentlich überall wieder normal funktionieren und vorher muss je ja auch wirklich nicht sein - andere Fälle, die schon dieses Jahr in Rente gehen sind sicher vordringlicher als Renten ab November 2017. :)
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