Hallo mirco,
Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Ob Sie einen Antrag stellen ist weitgehend Ihre Entscheidung. Es gibt nur wenige gesetzliche Regelungen, nach denen andere Leistungsträger
Sie dazu auffordern könnten, Anträge bei der Rentenversicherung zu stellen - was aber immer voraussetzt, dass Sie Leistungen dieser Träger beziehen. Und bei Bezug von Sozialhilfe kann im Einzelfall auch der Sozialhilfeträger selbst einen Antrag stellen, aber auch hier natürlich nur, wenn Sie ansonsten einen Anspruch auf deren Leistungen hätten.
Wenn Sie aber, wie angegeben, keinerlei Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchten und Ihren Lebensunterhalt selbst sicher stellen können, wird Sie niemand zwingen eine Rente zu beantragen.