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Rente

von Manfred14.05.2008 | 12:23
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10 Antworten

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Hallo, meine Frage ist ! Ich bin wegen Voller Erwerbsminderung schon seid 4,5 Jahre in Rente.Im kommenden Jahr muss ich wieder einen neuen Antrag auf weiter Zahlung der Rente Stellen. Ich bin aber nun wegen meiner Behinderung in den % gestiegen, von 60% auf nunmehr 100% ! Kann ich nun meine volle Rente Beantragen ? Für eine Antwort Danke ich Ihnen. Manfred W.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits ausgeführt hat der Grad der Schwerbehinderung keine Auswirkungen auf den Betrag der Erwerbsminderungsrente.

Es reicht aus, wenn Sie den neuen Schwerbehindertenausweis mit dem Antrag auf Weitergewährung einreichen

9 Antworten

Nixam 14.05.2008 | 12:33
Sie bekommen schon Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente erfolgt unabhängig vom Grad der Behinderung, welcher vom Versorgungsamt festgestellt wird. Sollte Ihre Erwerbsminderungsrente zu gegebener Zeit auslaufen, müssen Sie einen Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente stellen. Die Gewährung der Rente erfolgt aber unabhängig vom Grad der Behinderung des Versorgungsamtes. Nix
Frank Morrisam 14.05.2008 | 12:54
Wie " Nix " schon schrieb, hat der GdB eigentlich nichts mit der EM-Rente zu tun. Allerdings kann man schon sagen , das ein Anstieg von 60 auf jetzt 100 % für eine Verschlechterung Ihrer Leiden spricht. Dies sollte dann auch bei der EM-Rente von IHNEN bei Ihrem Verlängerungsantrag entsprechend vorgebracht werden !! Sie haben also durchaus zumindest eine höhere Chance auf Rente wenn Sie einen GdB von 100 % haben ++
Manfredam 14.05.2008 | 12:46
Hallo, Ich Bedanke mich für Ihren schnelle Antwort auf meine Anfrage. LG Manfred M.
Nixam 14.05.2008 | 13:12
Nicht wirklich. Erst beim Antrag auf Verlängerung der Rente würde ich eine Bescheidkopie vorlegen. Jetzt ist das völlig unnötig und nur grösserer Verwaltungskram, den man vermeiden sollte, weil jetzt ja noch nichts entschieden wird. Nix
Manfredam 14.05.2008 | 13:04
Ist es Ratsam beim Ver.träger schon Heute die Erhöung der 100% Mitzuteilen ?
Manfredam 14.05.2008 | 13:23
Ich möchte mich hier nun, bei Ihnen allen Bedanken:! MFG Manfred M.
...am 15.05.2008 | 10:40
Allerdings reicht der Schwerbehindertenausweis nicht aus. Bitte fügen Sie dem Antrag auf Weitergewährung eine Kopie des BESCHEIDES über die 100% bei, da für die Beurteilung der Erwerbsminderung die Dort aufgezählten Diagnosen wichtig sind. Diese gehen aus dem Schwerbehindertenausweis jedoch nicht hervor.
Vorsichtam 15.05.2008 | 12:59
Sollten Sie bis zum 16.11.50 geboren sein und der GdB von 60 oder auch mind. 50 bereits am 16.11.2000 vorgelegen haben, dann bestünde bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren sogar Vertrauenschutz und Sie sollten so schnell wie möglich eine Umwandlung beantragen. Wie gesagt: Wie alt sind Sie???
Vorsichtam 15.05.2008 | 12:53
Es stellt sich eigentlich notwendigerweise zunächst die Frage, wie alt sie sind. Sollten Sie das 60.Lj.bereits vollendet haben oder steht dies in Kürze bevor, wäre es ggf. sinnvoll über eine Umwandlung in eine Altersrente wegen SB nachzudenken bzw. sich dahingehend zumindest beraten zu lassen. Bringt in jedem Fall eines: Sicherheit, denn Sie ersparen sich die Zeitrenten und würden eine Altersrente bekommen. In der Höhe würde sich nach unten nichts tun, nach oben höchstwahrscheinlich aber auch nichts. MfG
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