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rente

von Antonia28.07.2008 | 20:03
1081 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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bin jahrgang 66 mein mann 65 und verheiratet seit 1990. Mir wurde gesagt ab jahrgang 1962 oder die ehe wurde nach 1992 geschlossen gilt das neue W-Recht....da wir beide nach 1962 geboren sind gilt eh das neue W-Recht! Stimmt doch so?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Ihnen wird das neue Hinterbliebenenrecht angewandt, da Sie zwar vor dem 01.01.2002 geheiratet haben, aber es war keiner von Ihnen an diesem Tag mindestens 40.

2 Antworten

Rosinnaam 28.07.2008 | 21:09
Ja - das so richtig ist. Beide sind neues W-Recht
Rosannaam 28.07.2008 | 21:40
Sie haben zwar vor dem 01.01.2002 geheiratet; Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht allerdings nach dem neuen Hinterbliebenenrecht, da keiner von Ihnen am Stichtag 01.01.2002 mindestens 40 Jahre alt war.
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