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Rente

von Nicol31.08.2008 | 12:10
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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mein frage an sie wäre: ich bin schülerin gewesen bin jetzt ende juni....habe abitur gemacht und bin 19 jahre alt...so und nun muss ich einen studienplatz warten...habe mich von der zvs beworben für zahnmedizin...leider werd ich ein wartezeit die auch 2 jahre sein kann im kauf nehmen müssen. Gearbeitet habe ich noch nie und auch noch keine beitrage somit zur rentenversicherung. so nun meine frage an sie: muss ich mich beim arbeitsamt melden oder sollte ich es tun..würde natürlich keine leistungen erhalten... wenn ich mich aber arbeitssuchend melden würde, dann würde es doch zur rentenvers. angerechnet werden oder? würde es dann zu dem 5 jahren zählen die ich bräuchte um überhaupt was zu bekommen...würde nicht da auch mein schulzeit ab dem 17ten lebensjahr dazuzählen...oder braucht man für die 5 jahre echte pflichtbeiträge und es zählen nicht arbeitslosigkeit ohne leistun und schulzeit dazu? noch ne zusatzfrage hätte ich...weis nicht ob hier irgendjemand bescheid weis...ich bekomm kindrgeld noch...um dem anspruch weiter zu erhalten muss ich mich da am arbeitsamt melden? oder reicht die bewerbung bei der zvs (dort muss ich mich für jedes semester neu für einen studienplatz bewerben)? vielen lieben dank! So nun meine frage an sie:

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1. Zeiten der Ausbildungsuche, nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres sind auch ohne Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Diese Anrechnungszeiten sowie auch die Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr bis zur Dauer von 8 Jahren werden u.a. bei der 35-jährigen Wartezeit berücksichtigt.

2. Die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 5 Jahre. Auf die allgemeine Wartezeit werden u.a. Kalendermonate mit Beitragszeiteiten sowie Zuschlägen aus einer geringfügig versicherungsfreien Beschäftigung angerechnet.

N i c h t dazu zählen Anrechnungszeiten.

3. Mit der Agentur für Arbeit sollten Sie sich in Verbindung setzen, zwecks Klärung unter welchen Voraussetzungen Sie Kindergeld beanspruchen können.

2 Antworten

Schadeam 31.08.2008 | 17:34
1) die Fragen zum Kindergeld stellen Sie bitte bei der Kindergeldkasse und nicht im Rentenforum. 2) wenn Sie wirklich Zahnärztin werden wollen, ist es aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich, dass Sie später mal im System der gesetzlichen RV landen, weil es für Zahnärzte ein Versorgungswerk gibt. Insofern werden Ihnen die Rentenzeiten ohnehin nichts nützen. 3) wer weiß, wie alles geregelt ist, wenn Sie 67 Jahre alt sind? 4) natürlich können Sie sich beim AA ausbildungssuchend melden - schaden kann das nicht, ob es was nützt??? 5) wenn die Wartezeit auf den Studienplatz länger dauert, werden Sie sich doch sicher einen Übergangsjob suchen, aus dem Sie Rentenbeiträge zahlen? Dann bräuchten Sie die Zeiten wieder nicht. Oder finanziert Ihnen daddy oder mummy eine bis zu 2 jährige Urlaubspause nach der stressigen Schulzeit? 5) bei Bedürftigkeit hätten Sie vielleicht Anspruch auf ALG 2 (Harzt 4) und wären vielleicht wieder rentenversichert. Sie sehen jede Menge offener Punkte.
PSam 31.08.2008 | 17:44
die Schulzeiten ab 17 und die Arbeitslosigkeit ohne Leistung sind aus heutiger Sicht keine Zeiten, die bei den 5 Jahren Beiträge mitrechnen.
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