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Experten-Antwort

Rente

von SOFI04.03.2019 | 07:40
114 Ansichten
5 Antworten

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hallo, meine Frage: kann meine Rente mit 64 + 4,ohne Abschläge,weniger Netto haben als mit 63 mit Abschläge? bis dahin habe ich 45 Beitragsjahre geb. 02.01.1960

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SOFI,

die Altersrente ohne Abschlag ist höher als die Altersrente mit Abschlag.

Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Rentenbeginn 2023 = Besteuerungsanteil 83 Prozent

Rentenbeginn 2024 = Besteuerungsanteil 84 Prozent

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

senf-dazuam 04.03.2019 | 08:48
beides sind Altersrenten? Also mit 63/0 die "Rente für langjährig Versicherte" (mit Abschlag) und mit 64/4 die "Rente für besonders langjährig Versicherte". Oder geht es beim Alter von 63 um eine EM-Rente?
****am 05.03.2019 | 10:00
Das ist möglich, denn wenn sie aktuell in der Rentenberechnung(s. Rentenauskunft) aus der Mindestentgeltpunktberechnung noch zusätzliche Entgeltpunkte bekommen haben, kann durch hohes Einkommen der Monatsdurchschnittswert aus allen vollwertigen Pflichtbeitragszeiten bis zum Beginn einer Rente (egal ob mit 63 oder 64 + 4 oder 67)den Durchschnitt von 0,0625 erreichen und dann fallen die zusätzlichen EP komplett weg. Ob das bei Ihnen zutreffen kann müßte ein Berater in einer Beratungsstelle erkennen können wenn Sie speziell darauf hinweisen.
Rentneram 05.03.2019 | 10:12
Ganz klar mit 63 und Abschläge, aber was solls. Eun paar Euro weniger Rente, dafür früher und das Renten dasein genießen.
Modi1969am 06.03.2019 | 10:43
Hallo, der Unterschied zwischen frühester und frühester abschlagsfreier Altersrente kann schnell mal 3stellig sein (längere Biografie, keine Abschläge..), in den Tiefen der Rentenformel lauern aber auch Gefahren (Verlust Mindest-EP). Auch die stärkere Besteuerung bei späterem Rentenbeginn ist zu beachten. Am sinnvollsten ist es, mit Ihrer Frage bei der Beratungsstelle der DRV vorzusprechen. Hier könnten dann Wunsch-Rentenbeginne durchgerechnet werden...
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