Vorausgesetzt, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, ist es erforderlich, dass innerhalb der letzten eineinhalb Jahren vor Beginn der Rente 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorgelegen hat.
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Vorausgesetzt, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, ist es erforderlich, dass innerhalb der letzten eineinhalb Jahren vor Beginn der Rente 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorgelegen hat.
Für die Anspruchsvoraussetzung ( 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren ) zählen freiwillige Beiträge nicht dazu.
Hallo Kiese,
aufgrund Ihrer Angaben nehme ich an, dass Sie Jahrgang 1949 sind. Nach Ihren Schilderungen besteht Anspruch auf Altersrente erst mit dem 63. Lebensjahr. Ob dann aber auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann von hier nicht beurteilt werden.
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