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Experten-Antwort

Rente ab dem 50isten Lebensjahr freiwillig aufstcoken

von Sandra13.02.2018 | 17:42
535 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich meine Rente mit freiwilligen Beiträgen aufstocken oder früher in Rente gehen. Welche Rechenformel liegt dem zu Grunde? Wenn ich den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil pro Jahr addieren und bei Einzahlung dieses Betrages davon ausgehen, 1 Jahr früher in Rente gehen zu können(mit gleichbelibender Rentenhöhe)? Oder habe ich hier einen Faktor vergessen? Würde gerne verschiedene Möglichkeiten durchspielen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Sandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

wir schließen uns den vorangegangenen Aussagen an und schlagen eine persönliche Beratung und eine Anforderung der individuellen Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Fortitude oneam 13.02.2018 | 18:47
Sehr geehrte Frau Sandra, es gibt soviele Möglichkeiten aber Solange Sie pflichtversichert sind, können Sie keine freiwillige Einzahlungen vornehmen. Früher in Rente gehen können Sie ohne weiteres. Aber dann mit Abschlägen oder mit einem GdB 50 zwei Jahre eher ohne Abschläge. Sie schreiben ab dem 50. Lebensjahr? Wie alt sind Sie denn? Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Amtsrat Markus Quadfliegam 13.02.2018 | 19:18
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Hallo Fortitude, Sandra stünde es frei, gemäß § 187a SGB VI ab Vollendung des 50. Lebensjahres Ausgleichszahlungen für die vorzeitig Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters zu leisten. @Sandra: Fordern Sie am besten eine individuelle Auskunft bei Ihrem RV-Träger an. Das ist zu individuell als dass hier eine vollumfänglich richtig Auskunft gegeben werden könnte.
W*lfgangam 13.02.2018 | 19:46
Hallo Sandra, Sie sind Jg. 1964+ (?), der Rentenabschlag liegt damit bei 'geplantem' Rentenbeginn 63 bei 14,4 %. In diesem Merkblatt/Seite 35 finden Sie nähere Information, welche Ausgleichszahlung bei der zu diesem Zeitpunkt/aus heutiger Sicht, erwarteten Rentenminderung ausgeglichen werden kann: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… Auf den Punkt genau berechnet ist die von Fortitude one empfohlene spezielle Rentenauskunft einzuholen - Vordruck dafür: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Eine Ratenweise Zahlung ist natürlich möglich, allein aus möglichen Steuerersparnissen über die Jahre hinweg - dazu befragen Sie dann aber Personen/Institution aus diesem Rechtsbereich. Das mit AG/AN-Anteil vergessen Sie ganz schnell – der Vorbeitrag war dazu eindeutig – hier ist nur eine 'freiwillige' Ausgleichszahlung komplett von Ihnen allein möglich. Sofern Sie Ihre Beschäftigung allerdings vor dem anvisierten Rentenbeginn beenden wollen, können Sie die 'Lücke' bis dahin natürlich mit freiwilligen Beiträgen ergänzen ...soll es ein adäquater weitere Zuwachs entsprechend dem letzten SV-Brutto sein, rechnen Sie davon einfach 18,6 % als aktueller/freiwilliger Beitrag. Gruß w. PS: Gut, das Sie nicht nach 'Rentabilität'/Amortisation gefragt haben ;-)
KSCam 13.02.2018 | 19:35
Und vielleicht sollten Sie sich die Zeit zu einem Beratungsgespräch bei der DRV nehmen. Die Zahlung um die Abschläge auszugleichen wäre eine Alternative. Was das kostet und später mal bringt, kann Ihnen dort errechnet werden. Pi mal Daumen müssen Sie für etwa 100 € mehr Rente ca. 25.000 € einkalkulieren. Ob das dann steuermindernd sein kann erfragen Sie beim Steuerberater. Und irgendwann müssen Sie entscheiden ob sich das "Preis- Leistungsverhältnis in Ihrem individuellen Fall rechnet oder ob Sie es bleiben lassen.
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