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Experten-Antwort

Rente ab wann

von Oswin30.01.2018 | 12:55
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4 Antworten

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Guten Tag, bin am 28.02.1958 geboren, April 2019 habe ich 45 Jahre Voll. Ab wann kann ich in Rente gehen ohne Abschlag ?? 1.3.2021 mit 10,8 % Abschlag 1.4.2022 ohne Abschlag Schwerbehinderung 50 % bis 11/2020 Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oswin,

sie sind am 28.02.1958 geboren, daher kann:

-die Regelaltersrente ab 01.03.2024 gezahlt werden, wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Eine vorzeitige

Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich.

-die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.03.2019 mit 10,8 % Minderung der Rente gezahlt werden, wenn zum Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Kein Rentenabschlag bei einem Rentenbeginn ab 01.03.2022, wenn der Grad der Minderung bei Rentenbeginn 50 ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

-die Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.03.2021 mit einer 10,8% Minderung der Rente gezahlt werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Kein Rentenabschlag bei einem Rentenbeginn ab 01.03.2024, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

-die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ab 01.03.2022, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.

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3 Antworten

=//=am 30.01.2018 | 13:13
Sie geben sich doch die Antwort eigentlich schon selbst (auch wenn sie nicht ganz richtig ist). Laut Rentenbeginnrechner: Ihr Geburtsdatum 28.02.1958 Bezug der Regelaltersrente ab 3/2024 (66 Jahre + 0 Monate) Rente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Jahren) ab 3/2022 (64 + 0 Monate) Lassen Sie sich eine Rentenauskunft ausstellen, dann können Sie sämtliche Voraussetzungen für alle verschiedenen Altersrenten nachlesen.
W*lfgangam 30.01.2018 | 19:52
Ergänzend: Sollten Sie trotz der 45 Jahre keine Chance haben, erst mit 64 aus dem Beschäftigungsleben – wg. der abschlagsfreien Rente - ausscheiden zu können (weil der Arbeitgeber z. B. Altersteilzeit nur bis 63 anbietet), würden Sie mit 63 UND bestehendem GdB 50 am 01.03.2021 nur einen Abschlag von 3,6 % haben. Der GdB lässt sich auch über das Ablaufdatum weiterhin 'retten' (sind ja nur 3 Monate + 1 Tag bis zum Beginn dieser Rentenart). Droht der Verlust der "50 %" durch Entziehung/Nichtverlängerung, gehen Sie ins Widerspruchsverfahren. Die Schwerbehinderteneigenschaft verlieren Sie erst wirksam nach Ablauf von 3 vollen Monaten nach endgültiger Entscheidung der Versorgungsbehörde ...dann ist dieses Rentenbeginndatum bereits locker erreicht. Gruß w.
T.S.am 31.01.2018 | 06:59
Und mal wieder die nächste Hausaufgabe. Macht Spaß.! Mfg
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