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Zur Experten-Antwort springenHallo Simone,
die Meldung des Sterbefalls erfolgt in der Regel über das Bestattungsinstitut beim Rentenservice bei der Deutschen Post AG damit die Zahlung der vorherigen Rente eingestellt werden kann.
Es stimmt zwar, dass der Hinterbliebene Ehegatte bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf drei Monate Weiterzahlung der bisherigen Rentenhöhe hat, aber wird es dann eine andere Leistung sein (Witwerrente), die so auch bei der Deutschen Rentenversicherung und auch beim Rentenservice der Deutschen Post AG umgestellt werden muss. Um also eine Überzahlung der bisher geleisteten Rente und eine ggf. folgende Rückforderung zu vermeiden, melden Sie den Sterbefall so schnell wie möglich beim Rentenservice bei der Deutschen Post AG. Um im Anschluss die Vorschusszahlung des sogenannten „Sterbevierteljahres“ zu erhalten haben Sie 30 Tage ab Sterbefall Zeit den Antrag beim Rentenservice bei der Deutschen Post einzureichen.
Für den Antrag auf Witwerrente haben Sie eine Frist von 12 Kalendermonaten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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