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RENTE ALS AUSLÄNDER

von David18.09.2007 | 12:46
1458 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, meine Mutter hat 14 Jahre in Deutschland gearbeitet, von 1968 bis 1982. Wir sind Spanier, un wir sind seit 1993 erneut in unserem Heimatland. Hatt meine Mutter das Recht auf eine Altersrente? Ab welchem Lebensjahr kann Sie die Rente beantragen. Sie ist jetzt 62. Vielen Dank! Grüsse, David

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.09.2007 | 14:43

Allein aus den Versicherungszeiten in Deutschland kann die Alterrente nur als Regelaltersrente ab 65 beansprucht werden. Hat Ihre Mutter allerdings auch spanische Arbeits/Versicherungszeiten wserden diese bei den "deutschen" Ansprüchen mit berücksichtigt, dann kann, wie "Schade" schreibt, auch ein früherer Rentenbeginn möglich sein. Nutzen Sie die genannten Kontaktanstalten für Spanien.

2 Antworten

Amadéam 18.09.2007 | 13:27
Sie haben in Deutschland nicht den Status eines Ausländers, da Sie und Ihre Familie Bürger der EU (Europäischen Union) sind. Ob Ihre Mutter schon jetzt einen Rentenanspruch in Deutschland hat, kann online hier nicht geprüft werden. Zur Prüfung, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente in Deutschland erfüllt sind, werden auch spanische Versicherungszeiten mit herangezogen. Nehmen Sie am Besten UNVERZÜGLICH mit der für Ihre Mutter zuständigen Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Kontakt auf. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Schadeam 18.09.2007 | 13:32
allein aus den deutschen Beiträgen ist die Rente mit 65 möglich. Sofern sie auch spanische RV Beiträge aufweist, könnte je nach Anzahl der spanischen Zeiten auch ein früherer Rentenbeginn möglich sein. (AR für Frauen ab 60, wenn sie ab 40 10 Jahre in Spanien pflichtversichert war. AR mit 63, wenn insgesamt 35 Versicherungsjahre vorliegen)
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