Allein aus den Versicherungszeiten in Deutschland kann die Alterrente nur als Regelaltersrente ab 65 beansprucht werden. Hat Ihre Mutter allerdings auch spanische Arbeits/Versicherungszeiten wserden diese bei den "deutschen" Ansprüchen mit berücksichtigt, dann kann, wie "Schade" schreibt, auch ein früherer Rentenbeginn möglich sein. Nutzen Sie die genannten Kontaktanstalten für Spanien.