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Experten-Antwort

Rente als Gesamtbetrag

von Maik Peeters04.09.2013 | 15:05
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20 Antworten

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Hallo, ich habe da mal einen Nachfrage, die ich trotz intensiver Recherche im Internet und in diesem Forum nicht beantworten konnte. Meine Großmutter hat sich ihre Rente vor Jahren in einem Betrag auszahlen lassen. Nun ergibt sich die Frage , ob damit auch jeder Anspruch auf Rentenerhöhungen, "Mütterrente" oder ähnliches erloschen ist. Hat man auf Grund des Gesamtbetrages keinen weiteren Anspruch auf Leistungen? Denn der einmalige Betrag der Ausgezahlt wurde entspricht ja keineswegs auch nur annähernd den mtl. zusammengerechneten Rentenansprüchen. Vielen Dank schon im Vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maik Peeters,

mit der Erstattung der Beiträge wurde das Versicherungsverhältnis Ihrer Großmutter aufgelöst. Ansprüche aus den Zeiten, die der Erstattung unterlagen, können nicht mehr hergeleitet werden.

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19 Antworten

Maik Peetersam 04.09.2013 | 15:19
vielen dank für die schnelle antwort Wäre es möglich das ganze kurz zu erläutern, was mir der genannte Paragraph jetzt genau sagen soll? Mir wird das immer noch nicht so ganz klar
Jeckam 04.09.2013 | 15:52
Das war damals eine von Seiten der Politik sehr ungünstige Entscheidung. Und viele Menschen,die nicht an die langfristigen Folgen dachten,sahen nur einen Batzen Geld auf Einmal,vergasßen aber,dass Sie dann im Alter dieses Geld als monatliche Rentenzahlung dringend brauchen würden. Und für die Allgemeinheit heisst das,sie muss nun via Grusi für diese Menschen aufkommen.
Sonneam 04.09.2013 | 15:59
Bis Ende 1995 konnte dieser Personenkreis zu wirklich günstigen Bedingungen die Beiträge wieder einzahlen und so einen Rentenanspruch erwerben. Diese Möglichkeit wurde seinerzeit auch wirklich in der Presse breit getreten. Wer diese Frist versäumt hat, hat halt jetzt schlicht und ergreifend Pech.
Schadeam 04.09.2013 | 16:21
Wie alt ist denn die Dame? Wieviele Kinder hat sie? Wann sind die Kinder geboren? Die alten Beiträge sind weg, die hat sie sich bewusst auszahlen lassen und die Folgen (Anspruch erlischt) einkalkuliert. Kindererziehungszeiten könnten bei einer Großmutter jedoch vorliegen :) Aber auch dieses Thema wird seit fast 30 Jahren in jedem Käsblättchen plattgetreten - eigentlich nicht zu glauben, dass eine Frau da völlig ahnungslos ist......
Maik Peetersam 04.09.2013 | 16:34
danke für die vielen Antworten ich weiß nicht warum die möglichkeiten ihr nicht bekannt waren ich habe mich erst jetzt mit diesemthema beschäftigt sie ist 1934 geboren kinder sind 1958 und 1965 geboren bestehen denn irgendwelche ansprüche, die neben den "abgetretenen Ansprüchen" noch bestehen , wie z.b. erziehungszeiten?
Maik Peetersam 04.09.2013 | 17:34
also ich habe jetzt mich nochmal erkundigt. Meine Großmutter hat sich bereits 1958 ihre damals eingezahlten Beträge auszahlen lassen. Das waren nur rund 1000 Dm welche Ansprüche führen denn nun noch zu einer rente ? 2 Kinder und Vater und Schwester gepflegt ich hoffe irgendwer kann mir dabei weiterhelfen.
kSCam 04.09.2013 | 22:09
Mit 2 Kindern hat sie 2 Beitragsjahre, für einen Rentenanspruch braucht sie 5 Jahre. Sie könnte 36 Beiträge a 85,05 € Zahlen und hätte dann einen Rentenanspruch von etwa 70 € brutto (ca 63 € netto). Ob sich das rechnet, hängt von der Lebenserwartung ab...... Die Pflegezeiten nützen wohl nichts, weil die wahrscheinlich vor Einführung der Pflegeversicherung lagen.
Maik Peetersam 05.09.2013 | 09:04
danke für die hilfreiche antwort die eine pflegezeit lag mitte der achziger jahre, die um 2003 sollte eine reform der mütterrente für kindeer vor 1992 kommen , hätte sie ja dann 4 jahre und müsste nur 12 monate nachbezahlen ? verstehe ich das richtig? in wie weit kann den eine pflegezeit anerkannt werden ? welche vorraussetzungen müssen erfüllt werden? frühere zeiten (die vor der auszahlung lagen ) haben keine wirkung mehr auf die heutige zahlung? muss eine nachzahlung der beträge in einem erfolgen oder kann dies auch mtl. gezahlt werden? und wonach richtet sich die höhe der nachzuzahlenen beiträge?
=//=am 05.09.2013 | 10:05
Vergessen Sie es, irgendwelche Beitragszeiten anerkannt zu bekommen. Die Antwort von @ksc ist die einzig Richtige: Für die Kindererziehung bekommt sie 24 Monate und nicht mehr. Ob mal irgendwann tatsächlich für die vor 1992 geborenen Kinder mehr als 1 Jahr KEZ angerechnet wird, steht in den Sternen. Ihre Großmutter hat sämtliche Fristen für eine Wartezeiterfüllung versäumt. Da ist jetzt nichts mehr zu machen. Natürlich sind gerade die Beiträge vor der Erstattung nicht mehr existent, denn die wurden ja erstattet. Pflegezeiten gibt es rückwirkend auch nicht mehr. Die hätte sie seinerzeit bei der Pflegekasse beantragen müssen. Also ehrlich gesagt, wer so - ohne sich mal irgendwann zu informieren - in den Tag hineinlebt, dem gehört es nicht anders. Da können Sie heute gar nichts mehr dran ändern. Schade nur, dass wieder die Solidargemeinschaft für die Grundsicherung aufkommen muß.
Maik Peetersam 05.09.2013 | 10:29
Um jetzt hier mal einiges klar zustellen!: Meine Großmutter hat sich über ihre Rentenansprüche informiert und bekam die Antwort, das auf Grund ihrer Auszahlung kein Rentenanspruch mehr besteht. Das eine ältere Frau die sich ohnehin mit Behörden und viel Papierkram schwertut sich nicht alle drei Tage informiert, wie as aktuelle Rentenrecht aussieht ist ja wohl verständlich. Ich finde es für einen Sozialstaat sehr erschräckend, das alte Menschen bei solch unklaren Gesetzeslagen noch selber ohne Unterstützung zurechtkommen sollen. Zu zeiten der Pflege war es nicht bekannt, dass mn sich diese Zeiten extra beantragen muss. @ =//= Ihr Kommentar, dass die Solidargemeinschaft für die Grundsicherung aufkommen soll stimmt überhaupt nicht. Meine Großmutter bezieht keine Grundsicherung! Vielleicht sollte man erstmal überlegen bevor man solche Kommentare von sich gibt! Im übrigen selbst wenn man die Zeiten alle hätte anrechnen lassen, würde sie alleine mit ihrer Rente auch nicht auskommen, das hat nichts mit versäumten Fristen zu tun! Und ich finde es sehr richtig, dass die Solidargemeinschaft für Frauen aufkommt, die ihr Leben lang sich um Angehörige gekümmert haben und auf Grund dessen auf Arbeit verzichtet haben!
=//=am 05.09.2013 | 13:26
Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung. Millionen anderer Mütter haben sich auch um ihre Angehörigen gekümmert und bekommen - wenn sie nicht weiter gearbeitet haben -auch nur eine kleine Rente. Und nachdem das 2. Kind geboren wurde, war Ihre Großmutter gerade mal 41 Jahre alt. Angenommen, sie hat sich mindestens 10 Jahre lang keine Arbeit gesucht, war sie damals noch nicht "zu alt", um sich um die Altersvorsorge zu kümmern. Das ist für mich und viele andere auch eine billige Ausrede. Bei denjenigen, die nur eine sehr niedrige Rente bekommen, weil sie nicht viel verdient haben UND trotz jahrzehntelanger Arbeit, habe ich absolutes Verständnis, wenn sie Hilfe vom "Staat" (sprich den Steuerzahlern) erhalten. Aber wenn sich jemand jahrzehntelang um nix kümmert, da fehlt mir jegliches Verständnis für. Sie hatte doch übrigens auch 2 Kinder, die vielleicht mal früher hätten nachfragen können, und nicht erst, wenn die Dame 79 Jahre alt ist.
Maik Peetersam 05.09.2013 | 13:50
ich habe ja auch nie behauptet, dass meine großmutter irgendwelche ansprüche stellt für die jahre in der sie versäumt hat sich zu kümmern ich verstehe nur niht was sie für ein probleme haben und meinen sie müssten für sie zahlen noch einmal sie bezihet keine grundicherung oder andere unterstützungen sie lebt mit ihrem mann ohne staatliche untzerstützung es ging einfach nur um die frage ob sie nicht dennoch trotz der 79 jahre noch eine kleine rente, die ihr ja auch zusteht zu bekommen
=//=am 05.09.2013 | 17:58
es ging einfach nur um die frage ob sie nicht dennoch trotz der 79 jahre noch eine kleine rente, die ihr ja auch zusteht zu bekommen Darum geht´s doch. Es steht ihr eben keine auch noch so kleine Rente zu, weil sie sich damals die Beiträge erstatten lassen hat. Und 1000 DM in der Zeit waren nicht wenig. Aber lassen wir´s gut sein. Wir scheinen uns irgendwie mißzuverstehen... ;-)
Maik Peetersam 05.09.2013 | 21:15
vielleicht raffst du es nicht wie auch von anderen gesagt hat sie Anrecht auf Rente auf Grund der erziehungszeiten die nach der Auszahlung lagen! es geht nicht darum den Fehler des auszahlen lassen auf Kosten der Allgemeinheit rückgängig zu machen!
??am 06.09.2013 | 15:25
Für die Kinder werden insgesamt 2 Jahre Versicherungszeit gut geschrieben. Für eine Rente sind 5 Jahre erforderlich. Raffst Du es jetzt? Freut mich geholfen zu haben.
Konrad Schießlam 08.09.2013 | 18:49
Schoin die Überschrift ist irreführend. Die Rente kann man sich nicht auszahlen lassen, allenfalls die gezahlten eigenen Beiträge. Erfolgte dies bereits, ist die Nachbesserung durch weitere Beitragszahlungen gegenstandslos geworden. Dies gilt auch für nachträgliche Verbesserung der Kinder Erziehungszeiten, wenn sie denn noch kommen wird, obwohl das Thema schon seit ca. 20 Jahren bekannt ist. MfG.
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