Vermutlich hat Ihre Freundin die Aussagen des Anwalts missverstanden! Bei einer Scheidung findet der Versorgungsausgleich Anwendung. Das heißt, die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden geteilt und in dem Fall, wo der Ehemann keine eigenen Ansprüche erworben hat, muss die Ehefrau die Hälfte ihrer Rentenanteile (die in der Ehezeit erworben wurden) abtreten. Diese kommen dann in das Versicherungskonto des geschiedenen Mannes und dieser erwirbt eigene Rentenansprüche. Man gibt also nichts an den Staat ab, sondern der Ausgleich geht an den anderen Ehepartner. Hat der geschiedene Mann vor seinem Tod dann nicht länger als 36 Monate eine Rente bezogen, kann auf Antrag die Kürzung aufgehoben werden. Ob es im Einzelfall möglich ist, die Regelung des Versorgungsausgleiches durch privatrechtliche Vereinbarungen zu ändern (z.B. Einigung über das Wohneigentum), prüft das Familiengericht. Ihre Freundin sollte sich dringend bei einem Fachanwalt beraten lassen.