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Experten-Antwort

Rente an den Staat überweisen?

von jule26.03.2017 | 20:17
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Meine Freundin bezieht seit zwei Jahren ihre Altersrente, sie wird in diesem Jahr 66 Jahre alt. Seit über 30 Jahren ist sie verheiratet. Ihr Ehemann ist seit dieser Zeit alkohlolabhängig und hat nie gearbeitet und somit nie in die Rentenkasse eingezahlt. Psychisch und verbal macht er sie täglich fertig. Jetzt überlegt sie sich scheiden zu lassen. Ein befreundeter RA hat ihr davon abgeraten, da sie ihre Rente teilen muss, und außerdem den Lebensstandart, den er seit über 30 Jahren genießt (versäuft), weiterhin sicherstellen. Das Haus, das von Beiden bewohnt wird, gehört meiner Freundin (Gütertrennung)! Der gleiche Anwalt sagte außerdem, wenn ihr Ehemann stürbe, sei sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Anteil ihrer jetzt bezogenen Rente (also 50%) an den Staat abzugeben, bzw. die DRV behält den Anteil gleich ein, da sie aktuell auch mit dem geringeren Teil klar kommt. Ich kann das nicht glauben! Muss sie wirklich auf 50% ihrer selbst erarbeiteten Rente an den Staat abtreten, während ihr Kerlchen niemals auch nur einen Finger gekrümmt hat? Sie ist schwer krank, hat immer diesen Mann unterstützt, um dann im Alter, wenn er aus ihrem Leben geschieden ist, auf 50% ihres Geldes zu verzichten?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vermutlich hat Ihre Freundin die Aussagen des Anwalts missverstanden! Bei einer Scheidung findet der Versorgungsausgleich Anwendung. Das heißt, die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden geteilt und in dem Fall, wo der Ehemann keine eigenen Ansprüche erworben hat, muss die Ehefrau die Hälfte ihrer Rentenanteile (die in der Ehezeit erworben wurden) abtreten. Diese kommen dann in das Versicherungskonto des geschiedenen Mannes und dieser erwirbt eigene Rentenansprüche. Man gibt also nichts an den Staat ab, sondern der Ausgleich geht an den anderen Ehepartner. Hat der geschiedene Mann vor seinem Tod dann nicht länger als 36 Monate eine Rente bezogen, kann auf Antrag die Kürzung aufgehoben werden. Ob es im Einzelfall möglich ist, die Regelung des Versorgungsausgleiches durch privatrechtliche Vereinbarungen zu ändern (z.B. Einigung über das Wohneigentum), prüft das Familiengericht. Ihre Freundin sollte sich dringend bei einem Fachanwalt beraten lassen.

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6 Antworten

Herz1952am 26.03.2017 | 20:58
Hallo Jule, da muss wohl ein Missverständnis vorliegen. Wenn der Mann Ihrer Freundin stirbt, dann hat Sie ihre Rente doch alleine. Anders ist es, wenn z.B. Ihre Freundin z.B. wegen Krankheit ein Pflegefall ist und ihre Rente nicht ausreicht, die Pflegekosten zu bezahlen und dann ein Teil der Rente von der Pflegestelle gepfändet wird. Da sie aber ein Haus besitzt, gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit, z.B. Haus verkaufen, falls Sie in einem Pflegeheim wohnt. Das müsste aber in einem Solchen Fall mit dem Sozialamt geregelt werden (letzten Endes also auch "Staat"). Bei solchen Fällen müsste auch das Haus amtlich geschätzt werden, damit sie es nicht "unter Wert" verkauft - egal an wen. Verschenken z.B. an Kinder ist dann auch (noch) nicht drin, sondern diese würden nur noch das bekommen, was am Ende übrigbleibt.
T. Ahrensam 26.03.2017 | 21:01
Sie haben recht, denn ich habe von so etwas auch noch nie gehört. Das ist völliger Blödsinn!
W*lfgangam 26.03.2017 | 21:40
Hallo jule, offensichtlich ist dieser Anwalt (?) der Saufkumpan des Mannes und bereits jenseits klaren Denkens/zur Rechtsanwendung nicht mehr fähig! Jede dörfliche Rentenstelle wird Sie zutreffend über die Rentenansprüche aufklären können. Richtig ist jedoch auch, dass, falls es zur Scheidung kommt, sie tatsächlich ihre halbe Rente verlieren kann, weil die dann im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das Rentenkonto des EX zu übertragen ist. Säuft der sich rechtzeitig tot (Rentenbezug von nicht mehr als 3 Jahren), bekommt Ihre Freundin ihre halbe Rente dann zurück. Vielleicht schenkt sie ihm noch mal kräftig einen ein ;-) Gruß w.
juleam 27.03.2017 | 07:00
Guten Morgen, herzlichen Dank für die bisherigen Antworten! Ich werde meine Freundin gleich kontaktieren und ihr das Ergebnis meiner Recherche mitteilen. da sie sowieso die DRV unserer Stadt aufsuchen möchte, werde ich ihr sagen, dass sie dort die wichtigen Infos bekommt!
Rechneram 27.03.2017 | 07:12
Bei der SCHEIDUNG erhält der Mann ca. 50% der Rente. Wenn er stirbt sind diese 50% weg, sind sowieso weg ab Scheidung. Das mit Lebensstandard ist Quatsch, wo soll es herkommen bei Rente. Gibt noch eine Dinge zu beachten, da braucht man genaue Zahlen. Stichwort: Nur für die Ehezeit erwirtschafte Rente wird geteilt. " : Stirbt der geschiedene Mann innerhalb 3 Jahre nach Scheidung, 50% wieder zurück. Es bedarf aber einer eingehenden Beratung, am besten mit der letzten Renten Auskunft zu einem Anwalt für Familienrecht.
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