Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenVermutlich hat Ihre Freundin die Aussagen des Anwalts missverstanden! Bei einer Scheidung findet der Versorgungsausgleich Anwendung. Das heißt, die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden geteilt und in dem Fall, wo der Ehemann keine eigenen Ansprüche erworben hat, muss die Ehefrau die Hälfte ihrer Rentenanteile (die in der Ehezeit erworben wurden) abtreten. Diese kommen dann in das Versicherungskonto des geschiedenen Mannes und dieser erwirbt eigene Rentenansprüche. Man gibt also nichts an den Staat ab, sondern der Ausgleich geht an den anderen Ehepartner. Hat der geschiedene Mann vor seinem Tod dann nicht länger als 36 Monate eine Rente bezogen, kann auf Antrag die Kürzung aufgehoben werden. Ob es im Einzelfall möglich ist, die Regelung des Versorgungsausgleiches durch privatrechtliche Vereinbarungen zu ändern (z.B. Einigung über das Wohneigentum), prüft das Familiengericht. Ihre Freundin sollte sich dringend bei einem Fachanwalt beraten lassen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.