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Experten-Antwort

Rente Anrechnungszeit Praktikum im Studium

von Maria30.08.2021 | 14:38
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Guten Tag, ich habe ein Frage bezüglich der Anrechnung eines Praktikums im Hochschulstudium. Es handelt sich um ein Praktikum (Vollzeit) mit einem Gehalt von über 450 Euro aber unter 800 Euro in welchem Rentenbeiträge gezahlt wurden. Während des gesamten Praktikums liegt eine Immatrikulation vor. Meinem Verständnis nach wird ein Studium (max 8 Jahre) als Wartezeit angerechnet. Wenn während dieses Studiums ein Praktikum absolviert wird, für welches Rentenbeiträge gezahlt wurden, dann wird für die Zeit des Praktikums eine Beitragszeit entstehen. Frage 1a: Unter welchen Umständen läuft für die Zeit des Praktikums auch die Wartezeit des Studiums weiter?? Frage 1b) Ist dies nur der Fall, wenn das Studium weiterhin mehr als 20h beträgt (was bei einem Vollzeit Praktikum ja nie möglich ist) oder wenn es in der Prüfungsordnung steht, dass ein Praktikum gefordert ist? Frage 1c) Besteht auch die Möglichkeit der Anrechnung als zusätzliche Wartezeit, wenn das Praktikum als Vorbereitung zum Masterstudium gemacht wurde, bzw. damit man bessere Chancen auf eine Aufnahme hat, weil dies extra Punkte gibt? Frage 1d) Gibt es noch weitere Möglichkeiten der doppelten Anrechnung als Beitragszeit und Wartezeit? Frage 2) Auf was muss ich bei der Angabe achten, damit die Wartezeit vom Studium weiterläuft? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Vielen lieben Dank für die Hilfe! Herzliche Grüße.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

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6 Antworten

Werner67am 31.08.2021 | 09:08
Praktika sind nur dann Anrechnungszeit, wenn sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschrieben und die Praktikanten weiterhin immatrikuliert sind. Bei versicherungspflichtigen Praktika ergibt sich daraus aber kein Vorteil, da die Zeit ja sowieso schon als Beitragszeit mitzählt. Zusätzliche Wartezeitmonate können sich deshalb nicht ergeben (keine doppelte Anrechnung, jeder Monat zählt nur einmal). Im Gegenteil: es kann sogar nachteilig sein, wenn die Praktika als Anrechnungszeit gewertet werden, weil die Zeit dann auch für die Höchstdauer von 8 Jahren mit angerechnet wird und man bei Überschreitung der maximal anrechenbaren Studienzeit den letzten anrechenbaren Monat früher erreicht.
Walteram 31.08.2021 | 09:43
Interessanter wäre es, das Praktikum als berufliche Ausbildung klassifizieren zu lassen. Dann wird diese Beitragszeit aufgewertet und es gibt mehr Punkte.
Mariaam 31.08.2021 | 14:04
Vielen Dank für die Antworten. Lieber Werner, wie kann ich das Praktikum als berufliche Ausbildungszeit deklarieren? Was muss ich dafür tun? Es ging um einen Zeitraum von 3 Monaten. Liebe Grüße und vielen Dank!
Walteram 31.08.2021 | 14:40
Mit seinem Perso+PIN und Smartphone kann man seinen Versicherungsverlauf mittlerweile online anschauen. Das würde ich mal machen. Dort steht dann "Pflichtbeitragszeit" oder "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung". Dann müsste man eine Kontenklärung machen. Prüfungsordnung und andere hilfreiche Nachweise vorlegen, dann könnte die Zeit von "Pflichtbeitragszeit" auf "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung" eventuell geändert werden, was in der späteren Rente ein paar Euro mehr sein könnten.
Mariaam 31.08.2021 | 17:01
Hallo Walter, vielen Dank für Ihre Info. Ist es möglich mehrmals eine Kontenklärung durchzuführen? Ich frage dies, da ich mich an ein Schreiben erinnere, wo dann sinngemäß stand, dass man nur binnen einem Monat Widerspruch gegen das Ergebnis der Kontenklärung einlegen kann. Danke und Liebe Grüße!
KSCam 31.08.2021 | 17:50
Ja kann man auch mehrfach. Nach einer Klärung sollte die vergangene Zeit "in trockenen Tüchern" sein. Es könnte sich aber zukünftig weiterer Klärungsbedarf ergeben, wenn Sie beispielsweise 2026 feststellen dass Ihr Arbeitgeber das Jahr 2023 nicht gemeldet hat. Dann kümmern Sie sich eben 2026 wieder darum und das hat mit der bisherigen Kontenklärung nichts zu tun. Da gäbe es noch vielerlei Gründe, es könnten ja in 4 Jahren Unterlagen auftauchen, die heute nicht aufzufinden sind.....weil das Haus doch nicht abgebrannt war (wie heute gerne schutz-behauptet wird) sondern das alte Zeug nur verschlampert war.
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