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Rente+Arbeiten.... wieviele Abzüge?

von momo04.02.2008 | 23:00
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann. es handelt sich hierbei um meinen vater. mein vater ist im august 2006 65 jahre geworden. er stand zu diesem zeitpunkt (bis zum anfang januar 2007) in einem arbeitsverhältnis mit einem ca. bruttolohn von 2300.- €. als ich seine unterlagen kontrolliert habe ist mir aufgefallen das von seinem lohn RV beiträge abgezogen worden sind. diese habe ich jetzt bei der zuständigen krankenkasse zurückgefordert. jetzt stellt sich allerdings noch die frage welche abzüge von seinem lohn vielleicht noch fälschlich getätigt worden sind. mein vater hatt im januar 2007 seine rentenzahlung als nachzahlung erhalten, und in dieser rechnung habe ich gesehen das dort von der rente KV+PV abgezogen worden sind, diese wurden aber zu diesem zeitpunkt auch vom lohn abgezogen. ist das so richtig? wird das zwei mal abgezogen? leider habe ich noch keine möglichkeit gehabt mich persönlich wo beraten zu lassen.... daher hoffe ich das mir hier ein experte genauere information geben kann. vielen dank im vorraus lg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hat die Krankenkasse festgestellt, dass Ihr Vater als Rentner versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, werden von der Rente die Beitragsanteile für Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Die Rentenversicherung ist hier nur ausführende Stelle und kann selbst nicht entscheiden, ob und in welcher Höhe Beiträge einbehalten werden.

Über die Krankenversicherungspflicht Beschäftigter will ich mich nicht weiter auslassen. Verbindliche Auskunft kann die Krankenkasse direkt geben. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass die Meinung, ein Beitrag reiche aus, um krankenversichert zu sein, weit verbreitet, aber trotzdem falsch ist. Wer viel verdient, muss ja auch den gesamten Verdienst krankenversichern. Die Tatsache, dass das Einkommen aus mehreren Töpfen kommt (hier Rente und Verdienst) ändert nichts an der Notwendigkeit, dass jeder Versicherte Beiträge nach seinen Einkünften zu leisten hat.

3 Antworten

Rosannaam 05.02.2008 | 10:47
Hallo momo, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters (hier: Regelaltersrente ab 65) besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzl. Rentenversicherung. Da erst später über den Rentenantrag rückwirkend entschieden wurde, können die ab Beginn der Altersrente gezahlten RV-Beiträge zurückgefordert werden. Der Antrag sollte bei der Krankenkasse (= Einzugsstelle) gestellt werden. Dass der Arbeitgeber aber noch RV-Beiträge, also den Arbeitnehmeranteil, vom Gehalt abgezogen hat, ist schwer verständlich. Er mußte doch wissen, dass ab dem 65. Lebensjahr eine Regelaltersrente zusteht bzw. wurde er mit Sicherheit von Ihrem Vater darüber informiert! Wie es sich mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, die bestimmt auch noch abgezogen wurden, verhält, kann ich nicht beantworten. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit. MfG Rosanna
momoam 05.02.2008 | 11:53
vielen dank für die antworten. es ist richtig das vom vollen erwerb die krankenversicherung gezahlt werden muß. es ist hier nur die frage gewesen ob es dann richtig ist das die KV+PV von lohn und von der rente abgezogen worden sind. ergibt sich dadurch nicht eine doppelzahlung? also die fälschlich abgezogene RV wird schon von der krankenkasse zurückerstattet. Aber wie sieht es mit den abzügen von der rente aus? dadurch das zu diesem zeitpunkt noch volle erwerbstätigkeit bestand. vieln dank für ihre antwort lg
Schadeam 05.02.2008 | 13:11
ob Sie es nun glauben wollen oder nicht: es ist richtig, dass die KV vom Lohn und der Rente abgezogen wird. Das ist das gleiche Spiel, wie wenn jemand 2 Renten hat, auch da wird es von der Gesamtsumme berechnet, z.B. aus Alters- und aus Witwenrente. Und wer 2 versicherungspflichtige Jobs hat, zahlt auch bei beiden Sozialabgaben, obwohl er sagen könnte, dass einmal reichen würde.
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