Hat die Krankenkasse festgestellt, dass Ihr Vater als Rentner versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, werden von der Rente die Beitragsanteile für Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Die Rentenversicherung ist hier nur ausführende Stelle und kann selbst nicht entscheiden, ob und in welcher Höhe Beiträge einbehalten werden.
Über die Krankenversicherungspflicht Beschäftigter will ich mich nicht weiter auslassen. Verbindliche Auskunft kann die Krankenkasse direkt geben. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass die Meinung, ein Beitrag reiche aus, um krankenversichert zu sein, weit verbreitet, aber trotzdem falsch ist. Wer viel verdient, muss ja auch den gesamten Verdienst krankenversichern. Die Tatsache, dass das Einkommen aus mehreren Töpfen kommt (hier Rente und Verdienst) ändert nichts an der Notwendigkeit, dass jeder Versicherte Beiträge nach seinen Einkünften zu leisten hat.