Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Sie beziehen bis zum 31.10.2012 eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Diese Rente wird als volle Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt, weil z.B. das verbliebene Restleistungsvermögen aufgrund von bestehender Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden kann.
2. Aufgrund der Tatsache, dass nunmehr die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, muss sich Ihr Leistungsvermögen dahingehend verschlechtert haben, dass nunmehr Ihr Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden herabgesunken ist.
3. Welche Leistungen im Rahmen der Hilfen zum Lebensunterhalt geleistet werden können, müssen Sie bei den für Sie zuständigen Stellen abklären.
warum hat es damit nix zutun laut job center und rv kann ich bis 31.10.12 noch 4-6 std arbeiten ab 01.11.12 nicht mehr. dauer rente grundsicherung / arbeitsmarktrente job center.lesen es geht darum 31.10.12 ist erst in 4 monaten also kann ich jetzt arbeiten laut rv und ab den 01.11.12 kann ich nicht mehrNein, in der Zukunft ist nur der Ablauf der Zeitrente. Das hat mit dem Eintritt des Leistungsfalls rein gar nichts zu tun. Ihnen scheint der Unterschied zwischen Leistungsfall und Ende der befristeten Rente bzw. Beginn der Dauerrente nicht klar zu sein. Das sind zwei verschiedene Begriffe und Zeitpunkte.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.