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Rente auf unbestimmte Dauer

von Gaby30.11.2008 | 12:28
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, seit dem 01.09.08 erhält meine Mann mit 54 Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung "auf unbestimmte Dauer". Die Regelaltersgrenze wir im Jahr 2019 erreicht. Da die DRB nicht sofort freiwillig die Rente anerkannt hat, gab es ein ziemlich langes Verfahren. Wir überlegen jetzt, ob wir den Schriftwechsel mit der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit und der DRB vernichten können. Was heißt denn im Rentenbescheid "auf unbestimmte Zeit"? Kann da noch mal eine Überprüfung erfolgen, ob sich der Gesundheitszustand vielleicht verbessert hat? Danke schon mal für Ihre Antworten. Gaby

2 Antworten

Realistam 30.11.2008 | 13:16
Eine Rente auf "unbestimmte Dauer" kann jederzeit entzogen werden, sofern die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Vor eventuellen Nachprüfungen schützt auch eine "Dauerrente" nicht. Sie bietet aber gegenüber einer befristeten Rente den Vorteil, dass sie nicht andauernd neu beantragt werden muss. Den bisherigen Schriftverkehr sollten Sie im eigenen Interesse bis zur Regelaltersrente aufbewahren. Man kann nämlich nie wissen, ob man das eine oder andere Schriftstück irgendwann noch einmal benötigen könnte!
Corlettoam 30.11.2008 | 14:17
Natürlich können Sie im Prinzip den Schriftwechsel mit der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder sonst wem vernichten. Halte dies persönlich aber nicht für sinnvoll und würde dies NICHT tun ! Wer weiss was noch alles kommt und vielleicht müssen Sie gerade auf diese Unterlagen auch in Jahren noch mal zurückgreifen oder wollen etwas aus Interesse noch einmal nachschauen..... Rente auf unbestimmte Dauer heisst , das diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird, ohne zeitliche Befristung. Eine Überprüfung kann wie @realist schon geschrieben hatte, JEDERZEIT erfolgen. Sollte diese Überprüfung ( meist nur schriftlich - keine neue Begutachtung ! )ergeben , das sich ihr Gesundheitszustand soweit gebessert hat, das eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, kann auch diese sogenannte "Daurrente" wieder entzogen werden ! ABER; Diese Szenario passiert so in den wenigsten Fällen. Darum wird eine " Dauerrente " auch praktisch fast immer bis zur Regelaltersgrenze gezahlt !
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