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rente aus arbeitslosigkeit

von ulf rose26.02.2009 | 14:23
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8 Antworten

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Bin Jahrgang 1950 und habe im dez 2004 einen Altersteilszeitvertrag abgeschlossen, wurde aber während der Laufzeit des Vertrages gekündigt.Bin im Januar 2006 arbeitslos geworden Das Arbeitslosengeld läuft nun zum 31.3.09 aus, H4 werde (kann) ich nicht beantragen. Möchte die damals erlassene Vertrauensschutzlösung in Anspruch nehmen und nun aus der Arbeitslosigkeit die Rente mit 60 beantragen. Muß ich beim Arbeitsamt weiterhin als arbeitslos gemeldet bleiben, obwohl ich weder Arbeit suche noch Arbeitslosengeld I/II erhalte? Ich werde im Aug.2010 60 Jahre alt--wann muß ich die Rente beantragen? Danke im Voraus für Rückantworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aufgrund der erfüllten Vertrauensschutzregelung können Sie bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 60. Lebensjshres in Anspruch nehmen.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählt neben der Arbeitslosigkeit von 364 Tagen nach Vollendung des 58 1/2 Lebensjahres u. a. auch die Voraussetzung, dass in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge liegen.

Soweit Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeit anerkannt werden, verlängern sie den 10 Jahreszeitraum.

Um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden, würde ich Ihnen raten, sich weiterhin arbeitslos zu melden.

7 Antworten

B´sonam 26.02.2009 | 15:05
Falls sie tatsächlich erst im Dezember 2004 Altersteilzeit vereinbart haben, dann haben sie keinen Vertrauensschutz (= ATZ vor 2004 vereinbart). Sollte dies tatsächlich so zutreffend sein, so wäre die Rente erst mit 63 möglich...
Haseam 26.02.2009 | 14:57
Sollten Sie unbedingt tun, da ab dem 58 1/2. Lebensjahr 364 Tage mit Arbeitlosigkeit und Alo zum Rentenbeginn vorliegen muss.
ulfroseam 26.02.2009 | 15:26
sorry, ATZ-Vertrag resultiert aus dem Dez.2003
Dirk.am 26.02.2009 | 15:55
Wenn Sie im Juni 2017 bei der Rentenversicherung vorstellig werden, steht einem Rentenbeginn zum 01.09.2017 nichts im Wege.
B´sonam 26.02.2009 | 16:11
Gut :-) Dann steht einem Rentenbeginn mit dem 60.Lj (sofern sie sich bis dahin durchgehend bei der Agentur melden) nichts im Weg. Den Antrag stellen sie etwa 3 Monate vor dem 60. Lebensjahr
ulf roseam 27.02.2009 | 17:39
vielen dank für die Rückantworten, hat mir sehr geholfen, obwohl ich die ganze Regelung nicht verstehe. Wieso muß ich dem Arbeitsamt zu Verfügung stehen, obwohl ja klar ist daß ich keine Arbeit mehr suche sondern ganz legal die Rente mit 60 anstrebe.
Wolfgangam 01.03.2009 | 19:14
Hallo ulf rose, 'ganz legal' in Rente wollen, heißt zu den Spielregeln der gesetzlichen Rentenversicherung in Rente gehen zu können. Da ist nun mal vorgeschrieben, dass es eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach ATZ nur unter den oben genannten _legalen_ Bedingungen geben kann. Wegen ATZ können Sie die Rente nicht mehr bekommen, da die ATZ durch Kündigung vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn endet. Was Ihnen aus der ATZ-Vereinbarung in 2003 bleibt, ist der so genannte Vertrauensschutz, ab 60 Altersrente erhalten zu können - hier ohne ATZ bis 60 - nur wegen Alo. (Dass das Ziel über ATZ bequem mit 60 in Rente nicht erreicht wurde, ist leider persönliches Pech.) Bleibt somit nur die Altersrente nach Alo - die Sie 'zwingt', bis dahin sich den Bedingungen der Arbeitsagentur zu unterwerfen, wenn Sie die Rente ab 60 retten wollen !! Gruß w.
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