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Experten-Antwort

Rente aus Bulgarien

von Ivanov12.03.2015 | 14:16
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Guten Tag, ich bin 01/1950 geboren und gehe ab 06/2015 in Regelaltersrente 65+4. Für meine Zeit in Bulgarien steht mir auch eine Rente zu. Ich habe zwei Fragen. 1. Frage betrifft den E 207: Muss ich den in bulgarisch oder deutsch ausfüllen? Bei meiner Kontenklärung habe ich diesen vor Jahren schon mal ausgefüllt. Ist das nicht ausreichend? 2. Frage: ich bin selbständiger Künstler - Musiker - über die Künstlersozialkasse krankenversichert, nach meinem Rentenbeginn werde ich weiter arbeiten - ändert sich etwas? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ivanov,

der E 207 enthält insbesondere Angaben zu ausländischen Versicherungszeiten, die der ausländische RV-Träger benötigt. Aus meiner Sicht kann der Vordruck (wahlweise) sowohl in deutsch als auch in bulgarisch ausgefüllt werden.

Das mehrfache Anfordern des Vordrucks, wird folgende Gründe haben: Zum einen ist es denkbar, dass zwischen der Kontenklärung und heute weitere ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt wurden, die noch nicht berücksichtigt wurden. Es ist aber auch zur Sicherheit gedacht, falls der ausländische Träger den damaligen E 207 nicht mehr besitzt.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Krankenversicherung kann ich Sie leider nur direkt an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.

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