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Experten-Antwort

Rente aus dem Ausland

von italia21.08.2019 | 11:41
97 Ansichten
3 Antworten

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Wie ist das, wenn während des Versorgungsausgleiches im Zusammenhang mit der Scheidung (2010), die entsprechenden Daten aus Tätigkeiten in Italien nicht vorlagen, diese aber mittlerweile, da eine EM Rente zur Debatte steht, beschafft wurden? Kann die Berücksichtigung derselben beantragt werden? Ich musste an meinen Ex Punkte abgeben, was evtl. weniger gewesen wäre, hätte man damals die Daten aus Italien schon gekannt. Btw, ich beziehe seit ein paar Jahren auch eine Rente.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2019 | 15:19

Hallo italia,

leider lässt sich Ihre Frage im Rahmen dieses Forums nicht abschließend beantworten. Inwieweit nachträglich noch die Durchführung des Versorgungsausgleichs bzgl. der in Italien erworbenen Anrechte möglich ist, hängt zunächst davon ab, was hierzu in dem Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich konkret festgestellt worden ist. Zur Frage der Berücksichtigung bei der eigenen möglichen Erwerbsminderungsrente ist jedoch bereits festzustellen, dass die Anrechte, die der andere Ehegatte aus einer Beschäftigung in Italien erworben hat, wegen § 19 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) nicht durch interne Teilung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden können.

2 Antworten

?????am 21.08.2019 | 12:43
Es fließen alle Anwartschaften auf Altersvorsorge in der Versorgungsausgleich erstmal mit rein - egal ob In- oder Ausland. Wenn im nachhinein festgestellt werden, dass während der Ehezeit weitere bisher nicht berücksichtigte Anwartschaften hinzugekommen sind, kann ein Abänderungsantrag beim Familiengericht gestellt werden.
Mondkindam 21.08.2019 | 14:02
Das Familiengericht kann im Rahmen des Versorgungsausgleiches nur die deutschen Anwartschaften aufteilen. Die italienischen Zeiten haben nur Auswirkung auf den "deutschen" Ehezeitanteil wenn in der Ehezeit beitragsfreie und/oder beitragsgeminderte Zeiten vorliegen. Die Auswirkungen dürften aber selbst dann relativ gering sein.
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