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Experten-Antwort

Rente aus den Niederlanden

von Der Holländer28.03.2016 | 18:17
1282 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt: Niederländer, 60, bis 2006 in Niederlanden beschäftigt, seither in Deutschland. Kontenklärung in Deutschland ist erfolgt, niederländische Zeiten werden voll angerechnet. In Niederlanden besteht Anspruch auf Basisrente (AOW) und Betriebsrente, in Deutschland gesetzliche Rente und KZVK-Betriebsrente. 1. welches Renteneintrittsalter gilt? 2. wie wird welche Rente besteuert? 3. weiß jemand, ob und falls ja mit welchen Abschlägen nach welchem Recht vorzeitig in Rente gegangen werden kann bzw. wer darüber informieren kann? Vielen Dank schon mal!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.03.2016 | 11:06

Guten Tag Holländer,

aus Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Rentenansprüche sowohl aus den Niederlanden als auch aus Deutschland bestehen. Trotz Regelungen im Europarecht zur Koordinierung der grenzübergreifenden Rentenansprüche gilt weiterhin nationales Recht. Das bedeutet, Ihre Ansprüche aus den Niederlanden werden nach niederländischem Recht beurteilt und Ihre Ansprüche aus Deutschland nach deutschem Recht:

Deshalb wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Fragen hinsichtlich des niederländischen Rentenanspruch an den zuständigen Rentenversicherungsträger in den Niederlanden.

Zur Klärung der steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt in den Niederlanden oder Deutschland bzw. an eine/n Steuerberater/in.

Zur Klärung Ihrer Fragen zu den Ansprüchen aus der KZVK (Ist die Kirchliche Zusatzversorgung gemeint?) als Betriebsrente wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. den zuständigen Träger der KZVK.

Für Ihre Fragen zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung Ihr Ansprechpartner. Dazu können Sie sich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs an die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden:

LINK zur Beratungsstellen-Suche:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/

01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/

01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Es gibt auch die Möglichkeit bei sogenannten Internationalen Beratungstagen die Fragen sowohl von Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung und als auch von Fachleuten der ausländischen Träger beantworten zu lassen. Termine und Orte für deutsch-niederländische Beratungstage finden Sie hier:

LINK zur Suche nach deutsch-niederländischen Beratungstagen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Ort.html?param_Land=Niederlande&param_Sort=Ort

1 Antworten

Ostereiam 28.03.2016 | 18:22
Da eine Kontenklärung in Deutschland bereits durchgeführt wurde, können Sie schriftlich eine zwischenstaatliche Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicehrungsträger anfordern.Die Rentenauskunft gibt Ihnen die gewünschte Information zum Rentenbeginn in Deutschland.( Ihre Frage 1 und 3 ) Den Rentenbeginnin Niederlanden erfragen sie bei den dortigen Rententräger. Für Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich an einem Steuerberater, Finanzamt.
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