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Rente aus der TÜRKEI

von Fragende15.10.2009 | 18:58
6310 Ansichten
3 Antworten
Hallo, bin jahrgang 1946, weiblich, türkische staatangehörige, beziehe altersrente (mit abschläge,klar) von DRV, wohne in BRD, werde weiter hier wohnen. Ich habe auch anspruch auf einen Türkischen rente, weil ich vor meiner Eiinreise in BRD dort (7 jahre) beiträge eingezahlt habe. Jetzt meine Fragen: 1. Wird dadurch meine deutsche Rente (DRV und VBL) gekürzt? 2. Was ändert sich bei KK-Beiträgen? 3. Wie wird die türkische Rente steuerlich behandelt? ich wäre Dankbar für jede Information.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.10.2009 | 07:58

Zum sehr guten Beitrag von "Unbekannt" (20:19 Uhr) ist nichts hinzuzufügen.

Wegen der VBL wenden Sie sich diesbezüglich an diese Versorgungskasse.

2 Antworten

Unbekanntam 15.10.2009 | 20:19
Hallo, Ihre eigene Rente aus der Türkei wirkt sich nicht negativ auf Ihre deutsche Rente aus. Sofern Sie jedoch eine Witwenrente bekommen oder vielleicht mal bekommen werden, müssen Sie es jedoch angeben. Die eigene Rente aus der Türkei wird auf die Witwenrente angerechnet. Krankenversicherungstechnisch sieht es so aus, dass für die Krankenversicherung das Land aufkommen, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gewöhnlicher Aufenthalt wo Ihr Lebensmittelpunkt ist. Am einfachsten ist dies zu prüfen, in dem geschaut wird, wo sie sich überwiegen aufhalten. Sofern Sie beispielweise mindestens 7 Monate im Jahr in Deutschland leben, sind Sie die restlichen 5 Monate auch in der Türkei über Ihre deutsche Krankenkasse versichert. Sie sind verpflichtet Ihrer Krankenkasse mitzuteilen, sofern Sie vorhaben länger als 6 Monate unten zu Leben, quasi Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei haben. Ebenso sind Sie verpflichtet, Ihrer Krankenkasse sofort mitzuteilen, sobald sie eine Rente aus der Türkei beziehen. Grund ist, dass dann evtl. Ihre Familienversicherung über Ihren Ehemann endet und Sie sich das ganze Jahr über die SSK versichern müssen. Tuen Sie es nicht und es kommt raus, müssen Sie die ganzen Behandlungskosten erstatten. Weiter möchte ich das Thema hier nicht ausführen, weil es den Rahmen des Forums sprengt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Aber eins können Sie jetzt schon vergessen: Gewöhnlicher Aufenthalt in der Türkei + Rente in der Türkei und zugleich Krankenversicherungsschutz in Deutschland ist nicht möglich. Wegen der Steuerfrage, wenden Sie sich bitte an den Steuerberater.
nicht immeram 15.10.2009 | 21:47
Bei der VBL sollte Fragende aber direkt nachfragen. Falls Sie - je nach Eintrittsdatum - eine rente nach dem alten Gesamtversorgungssystem erhält, spielt die türkische Rente unter Umständen doch eine Rolle!
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