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Experten-Antwort

Rente aus Deutschland und Spanien

von Petra Szallies23.10.2013 | 17:07
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Hallo! Ich bin 55 Jahre und habe nach deutschem Recht einen Anspruch auf Altersrente mit 66 Jahren(August 2024); in Spanien aber erst mit 66,5 Jahren (Februar 2025); leider müssen wir hier noch länger arbeiten. ABER was ist mit meinem Anspruch auf die vorherigen 6 Monate nach deutschem Recht? Die Rente wird hier erst von Deutschland und Spanien im Februar 2025 zuammengeführt und gezahlt. Alle Wartenzeiten habe ich erfüllt. Vielen Dank für Eure Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra Szallies,

dem Beitrag von KSC ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

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8 Antworten

KSCam 23.10.2013 | 17:36
Wenn verschiedene EU Staaten unterschiedliche Rentengrenzen kennen, ist es grundsätzlich normal, dass auch die Renten zu unterschiedlichen Daten beginnen. :) Ab der Regelaltersgrenze (65+) wäre es für die deutsche Rente kein Problem, wenn Sie in Spanien oder auch anderswo weiterarbeiten.
Globalisiertam 23.10.2013 | 18:18
Wie, was ????? Werden die Renten EU weit jetzt auch noch zusammengelegt ? Das wird ja immer toller !
XOam 24.10.2013 | 06:56
Die Renten werden nicht zusammen gelegt! Jeder Staat zahlt bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen seine eigene Rente zu dem Rentenbeginn, der nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht vorgesehen ist.
Petra Szalliesam 24.10.2013 | 12:33
Was denn nun??? :-( Muss ich in Deutschland schon für August 2024 meine Rente beantragen und wird dieser Rentenanspruch dann auch schon ausgezahlt? In Spanien muss ich dann meine Rente ab Feburar 2025 beantragen? Es heisst doch eigentlich, man muss nur einem Rententräger Bescheid geben muss, der regelt es dann mit dem zuständigen Rententráger in dem anderen Land, wo Rentenansprüche bestehen. Das ist ja auch logisch, wenn der Rentenbeginn in beiden Ländern zur gleichen Zeit ist. Ich möchte eigentlich nur wissen: Bekomme ich meinen deutschen Rentenanspruch schon ab August 2024 gezahlt, obwohl ich in Spanien erst 6 Monate später Anspruch auf Altersrente habe? Wenn nicht, wird dieser Anspruch nachgezahlt wenn ich die Rente in Spanien ein halbes Jahr später bekomme?
Schadeam 24.10.2013 | 13:28
das Ganze ich auch kein Problem, wenn die Rente zu unterschiedlichen Zeiten beginnt. Sie melden sich beim spanischen Versicherungsträger im Mai 2024 und beantragen dort, dass Sie im August die deutsche Rente wollen. Ob die spanischen Kollegen, dann gleich auch noch den "spanischen" Antrag aufnehmen, der ab Februar 25 gelten soll oder Ihnen im Mai 24 sagen: "jetzt regeln wir Deutschland, komm im Oktober wieder und dann machen wir das mit der spanischen Rente", ist doch ein "rein spanisches Verwaltungsproblem", das man in den Griff kriegen kann. Alternative: sie stellen den Gesamtantrag spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem deutschen Rentenbeginn (z.B. im Oktober 25), dann ist der Antrag für eine Rentenzahlung ab August aus deutscher Sicht rechtzeitig gestellt. Dann werden Sie den deutschen Bescheid aber nicht vor Anfang 25 bekommen und die Rente wird ab Ausgust 24 nachgezahlt. Stellen Sie den Rentenantrag mehr als 3 Monate später würde die deutsche Rente erst mit dem Antragsmonat beginnen. Alles in allem ein überschaubares Problem, das man lösen kann.
Feliam 24.10.2013 | 13:28
Ja, Sie bekommen Ihre Rente aus D ab August 2024, die spanische Rente setzt dann später ein. Den Rentenantrag sollten Sie ca. ein halbes Jahr vor dem (dt.) Rentenbeginn bei dem Träger der RV des Landes stellen, in dem Sie leben, also Spanien. Von dort werden dann alle weiteren Schritte in die Wege geleitet.
Petra Szalliesam 24.10.2013 | 14:15
Vielen Dank ! :-))
Harry Kleinöderam 14.10.2014 | 15:18
Zitat von Schade anzeigen
Ich mache zur Zeit die Erfahrung mit der spanischen Rentenversicherung. Habe im September 2014 mein Rentenalter von 65 Jahren erreicht. In Deutschland bekomme ich Rente mit 65 Jahren 3 Monate, in Spanien mit 65 Jahren 2 Monate. Im Juli 2014 war ich in Deutschland und habe meinen Rentenantrag für deutsche Rente gestellt. Dann bekam ich eine Bestütigung , daß ich meinen Rentenantrag gestellt habe mit dem hinweis dass ich in Spanien meinen Antrag stellen soll, ca. 3 Monate vor Rentenantritt. Hatte am 10.10.14 einen Termin bei der Seguridad Social, wollte meine Rente beantragen, wurde abgewiesen, denn ich bekomme erst ab Dezember 14 Rente, ich solle Ende November wieder kommen. So wie die Sache aussieht, bekomme ich dann vielleicht ab mitte 2015 erst die Auszahlung meiner Renten. Keinen Interessiert es von was man bis dahin Leben soll. In Spanien muß man mit Rentenantragstellung das Arbeiten aufhören, sonst gibt es keine Rente.
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