Bei Zeiten des Postulats oder Noviziats handelt es sich um Zeiten einer Berufsaubildung. Eine Anrechnung von fiktiven Pflichtbeitragszeiten kommt für diesen Personenkreis nur in dem Zeitraum vom 01.03.1957-30.06.1965 in Betracht.
Inwieweit eine Rentenerhöhung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sich auf eine Zusatzrente auswirkt, ist bei diesen Trägern abzuklären.