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Rente aus Tschechien

von Dnjepr Dnjepropetrowsk23.09.2008 | 14:19
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3 Antworten

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Mein Vater erhält eine Rente unter Einrechnung von Zeiten nach dem FRG. Da er jetzt auch eine Rente aus Tschechien erhält, wurde die deutsche Rente entsprechend gemindert. So weit so gut, da er aber privat krankenversichert ist wurde auch der Zuschuss zur Krankenversicherung gemindert. Die Rente aus Tschechien kennt keinen Zuschuss. Also hat er unter dem Strich weniger. Das ist doch ungerecht. Kann er auf die tschechische Rente verzichten? Ist die Kürzung der deutschen Rente auch für Zeiten korrekt, in denen mein Vater Beiträge zur damaligen LVA im Sudetenland gezahlt hat?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bevor Tschechien der EU beitrat hat Ihr Vater die Zeiten aus dem Sudetenland nach dem FRG errechnet bekommen. Da jetzt Tschechien der EU angehört erhält Ihr Vater für diese Zeiten eine eigenständige Rente aus Tschechien. Da zeitgleiche Arbeitsjahre nur einmal bewertet werden können, wurde die deutsche Rente um diese Rententeile gekürzt. Dies ist alles korrekt verlaufen. Ihr Vater kann auf die Rente aus Tschechien nicht verzichten. Dass er jetzt Nachteile beim Zuschuss zur KVdR hat, ist zwar ärgerlich, aber das keiner ändern.

2 Antworten

Pijiotrzumbskaja Nuzjklijewskyam 23.09.2008 | 18:07
Ihr Vater darf jederzeit auf seine deutsche Rente verzichten!
Wolfgangam 23.09.2008 | 20:04
Hallo im fernen Sibirien ;-) die Anrechnung-/Ruhensvorschriften können Sie hier nachlesen: http://rvliteratur.bfa.de/bfa/xtention_index.htm RH-FRG/FANG - FRG § 31 Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo durch steigenden Wert der ausländischen Währung, die ausländische Rente überproportional steigt und der verbleibende deutsche Rentenanteil inzwischen weit unter der Wert der rein deutschen Beitragszeiten abgesunken ist. Der Ruhensbetrag ist in diesem Fall zu begrenzen ...ich arbeite noch dran, den RV-Träger davon zu überzeugen :-) Der KV-Zuschuss orientiert sich leider an dem Zahlbetrag der (deutschen) Rente, hier hilft wohl nur ein Klageverfahren durch die Instanzen weiter - Ausgang ungewiss. Gruß w.
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