Bevor Tschechien der EU beitrat hat Ihr Vater die Zeiten aus dem Sudetenland nach dem FRG errechnet bekommen. Da jetzt Tschechien der EU angehört erhält Ihr Vater für diese Zeiten eine eigenständige Rente aus Tschechien. Da zeitgleiche Arbeitsjahre nur einmal bewertet werden können, wurde die deutsche Rente um diese Rententeile gekürzt. Dies ist alles korrekt verlaufen. Ihr Vater kann auf die Rente aus Tschechien nicht verzichten. Dass er jetzt Nachteile beim Zuschuss zur KVdR hat, ist zwar ärgerlich, aber das keiner ändern.