Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__99.html
Wer am Ersten eines Monats geboren ist, erfüllt ab dem Ersten auch die Anspruchsvoraussetzung des betreffenden Lebensalters bzw. vollendet das erforderliche Lebensalter am Vortag.