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Rente

von u.s.02.03.2010 | 11:58
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5 Antworten

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Wenn man am ersten des Monats geboren ist, kann man dann ab dem Monat oder dem Folgemonat in Rente gehen

Antworten der Moderation

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1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo User u.s.,

sofern Sie genau am ersten Tag eines Monats Geburtstag haben, sind Sie bereits ab diesem Monat rentenberechtigt. Bitte beachten Sie jedoch die nachschüssige Zahlungsweise der Rente, d.h. die Zahlung erfolgt im Nachhinein am letzten Bankarbeitstag des betreffenden Monats.

4 Antworten

Gertam 02.03.2010 | 12:16
Eine Altersrente würde, für einen am 1. des Monats geborenen Versicherten auch in dem gleichen Monat beginnen.Bei der Zahlung allerdings voschüssig und nachschüssig beachten!!!
madvam 02.03.2010 | 12:02
Hallo u.s, wer am 1. eines Monats geboren ist, hat auch ab dem Monat Anspruch auf eine Rente. MfG
Lebensalteram 02.03.2010 | 19:39
Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__99.html Wer am Ersten eines Monats geboren ist, erfüllt ab dem Ersten auch die Anspruchsvoraussetzung des betreffenden Lebensalters bzw. vollendet das erforderliche Lebensalter am Vortag.
Wolfgangam 02.03.2010 | 20:27
Hallo u.s., Sie haben schon alle richtigen Antworten gelesen - Monatserstgebore erhalten die Rente von diesem Monat an ...bzw. Zahlung zum Monatsende. Rentenbeginn ist immer der Monat(serste), zu dessen BEGINN alle Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Bei einer Altersrente muss das entsprechende Lebensalter 'vollendet' sein. Der Tag Ihres Geburtstages ist aber schon der erste Tag Ihres 'neuen' Lebensalters - VOLLENDET haben Sie daher das Lebensalter am Vortage/24 Uhr ...daher sind Sie ab Folgemonat (01. - Geburtstag) rentenberechtigt. Gruß w.
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