Hallo Frau Wahl,
"echte" Mieteinnahmen sind nicht als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung zu berücksichtigen. In Ihrem Einkommensteuerbescheid werden sie als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezeichnet.
Es gibt aber Konstellationen, wo das Finanzamt Mieteinnahmen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb zählt und als solche im Einkommensteuerbescheid bezeichnet. Dann sind Mieteinnahmen (=steuerrechtlicher Gewinn) als Arbeitseinkommen und damit als Hinzuverdienst zu bewerten.