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Rente bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug und bei Kindererzeihung

von anja197221.10.2007 | 17:35
1872 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe zwei Kinder (geb. 16.10.1997 und 25.12.1999) und bin arbeitslos gemeldet. Ich hatte nach einem Jahr keine Leistung mehr erhalten, war aber nach wie vor arbeitslos gemeldet. Ich war immer der Ansicht, dass diese Arbeitslosenzeiten einen Einfluss auf meine künftige Altersrente haben werden. Nun wurde mir durch meine zuständige Beraterin des Agentur für Arbeit gesagt, dass die Kindererziehung sowieso schon bei der Altersrente berücksichtigt würde und es nicht nötig sei, dass ich mich weiter arbeitslos melden würde (Jobangebote gibt es von denen eh nicht!). Sie hat mich auch gleich gelöscht. Ist diese Aussage überhaupt korrekt? Habe ich wirklich keine Vorteile, wenn ich arbeitslos gemeldet bin? Danke.

4 Antworten

Schiko.am 21.10.2007 | 18:03
Kaum vorstellbar, dass es ihnen verwehrt bleibt, sich weiterhin als arbeitslos zu melden, wäre ja noch schöner. Ein trost bleibt, durch die geburt von zwei kindern ist die anrechnungszeit gespeichert. Auch die mindesversicherungszeit, sei es mit 65 oder 67 jahren haben sie erbracht, rente gibt es deswegen aber nicht mehr. Natürlich, hätten sie nur für die beiden kinder renten- anspruch sind es immerhin 6 entgeltpunkte a/ 26,27 €. der- zeitiger rentenwert = 157,62 euro. Steigt der rentenwert bis zur verrentung in angenommen 20 jahren um 25% sind es 32.86 RW. x 6 197,16 rente. Nicht berücksichtigt, bei jährlicher steigerung wird der prozent- satz der erhöhung immer aus dem erhöhten betrag errechnet. Bei jahrelanger geldanlage und jährlicher zinsverrechnung ist dies der zinseszins effekt. Mit freundlichen Grüßen.
Rentenüberprüferam 22.10.2007 | 10:46
Ab dem Jahr 2001 werden Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit "ohne Leistungsbezug" nicht mehr eigenständig bewertet. Damit ist aber nicht ausgesagt, dass diese Zeiten rentenrechtlich nicht mehr von Bedeutung sind. Im Gegenteil! In einem bestimmten Rechenabschnitt bei der Rentenberechnung werden diese Zeiten wieder mit einbezogen und tragen indirekt zur Verbesserung der Rente bei. Sie sollten dies der Bearbeiterin mitteilen und darauf bestehen, dass Sie weiterhin als "Arbeitslos ohne Leistungsbezug" gemeldet bleiben. Gegebenenfalls legen Sie Widerspruch oder Beschwerde gegen die Streichung ein. Kopieren Sie einfach die Beiträge zu Ihrer Frage auf Ihren Compouter, drucken Sie sie dann aus und nehmen Sie sie mit zur Bearbeiterin. Wie bereits von "Experte" ausgesagt, für die Zeit bis zum Ablauf des 120/121. Monats nach Geburt des 2. Kindes, wenn es während dieser Zeit in Ihrem Haushalt verbleibt, stellen diese Zeiten keine Versicherungslücke dar und werden Ihnen als (KEZ-BÜZ)Kindererziehungs - bzw. berücksichtigungszeit rentenrechtlich angerechnet und bewertet.
Schwarzwälderam 22.10.2007 | 11:37
Aus heutiger Sicht gibt es keinen Grund während der Erziehungszeiten weiterhin arbeitslos gemeldet zu bleiben. Die Berücksichtigungszeiten zählen bei der Gesamtleistungsbewertung genauso wie Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug und für den Versicherungsschutz für eine EM Rente reichen die Zeiten auch aus. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes wieder arbeitslos melden reicht somit völlig aus, die Berücksichtigungszeiten sind auch Überbrückungstatbestand, sodass die anschließende Zeit wieder als Anrechnungszeit zählt. Sollte man sich trotz Kinderzeiten weiter arbeitslos melden dürfte man sicher mit erheblichem Druck durch das Arbeitsamt rechnen (zusätliche Bewerbungen nachweisen, Kurse besuchen etc.).
Gusieam 27.10.2007 | 15:34
Ich bin Arbeitslos und beziehe keine Leistungen. Welche Nachteile können mir entstehen, wenn ich an einer angebotenen Trainings- maßnahme nicht teilnehme weil ich darin keinen Sinn erkennen kann.
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