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Experten-Antwort

Rente bei Auslandsbeschäftigung

von Adam12.10.2012 | 08:01
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (deutscher Staatsbürger) bin seit 5 Jahren in einem Anstellungsverhältnis in Deutschland tätig - vorher studiert (hab folglich meine Rentenbeiträge bezahlt). Ab dem 01.11.2012 werde ich zu einem englischen Arbeitgeber für 2 bis 3 Jahre nach England wechseln (keine Entsendung, von Deutschland unabhängiges Arbeitsverhältnis mit englischem Arbeitsvertrag) und werde dort in die Sozialkassen einzahlen. Meine Frage ist nun, wie sich diese Auslandsbeschäftigung auf meine Rente auswirkt? Muss ich dann im Alter in England Rente beantragen oder werden die Anwartschaften nach Deutschland übertragen? Muss dazu ein Antrag gestellt werde und wann? Ist es sinnvoll sich in Deutschland zusätzlich freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung zu versichern? Welche Folgen hat das, wenn ich dies nicht tue? Über eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von KSC wird zugestimmt. In Ihrem Falle bekommen Sie später eine deutsche Rente (nur mit deutschen Versicherungszeiten) bzw. eine Rente aus England (nur mit den englischen Versicherungszeiten).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

EUam 12.10.2012 | 11:20
Sie werden am Tag X eine britische Rente beantragen und erhalten. Eine freiwillige Beitragszahlung ist in D nicht moeglich.
KSCam 12.10.2012 | 15:28
In der EU ist es in groben Zügen wie folgt geregelt: Wer in mehreren Staaten versichert war, bekommt später mal aus jedem Staat eine separate Rente, die nach den im jeweiligen Staat gezahlten Beiträgen berechnet wird. Immer wenn es um Mindestzeiten geht, zählt die Zeit im anderen Land mit, d.h. wenn Sie in GB (oder einem anderen EU Staat) als Arbeitnehmer versichert sind, gelten Sie auch hier als Arbeitnehmer. Daher ist es nicht notwendig in D freiwillige Beiträge zu zahlen, solange Sie in GB Arbeitnehmer sind. Würden Sie trotzdem in D freiwillig zahlen wollen, würden heute gezahlte 1000 € Ihre spätere deutsche Rente um knapp 5 € steigern - das dürfte sich kaum rechnen. Die Rente für alle Staaten wird dort beantragt, wo man zur Zeit den Rentenantrages wohnt. Für genauere Informationen sollten Sie sich die Zeit nehmen in einer Außenstelle der DRV ein Beratungsgespräch zu führen.
-/-am 12.10.2012 | 15:51
Bei bestimmten Inseln kann es Ausnahmen zum EU-Recht geben.
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