Hallo Studentin,
der Anspruch auf Waisenrente besteht (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) grundsätzlich so lange, wie Sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Eine Schulausbildung liegt dabei auch dann noch vor, wenn Sie nach Abschluss des Bachelor eine weiterführende Ausbildung
mit dem Ziel eines höher qualifizierten Abschlusses absolvieren.
Nachlesen können Sie dies insbesondere auch im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung unter
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0048.html#doc1576682bodyText30