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Experten-Antwort

Rente bei Kombinationsstudiengang

von Studentin19.01.2023 | 09:57
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1 Antworten

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Ich habe angefangen Jura in einem Kombinationsstudiengang zu studieren. Das bedeutet, dass ich auf dem Weg zum ersten Examen (Diplom) parallel auch einen Bachelor mache bei dem ich das halbe erste Examen ablege und nach dem Bachelor sind es noch 1 1/2 Jahre bis zum zweiten Teil des ersten Examen. Erst dann hat man das Diplom (Diplomjurist). Und danach geht es regulär weiter bis zum zweiten Examen (für den Volljuristen). Bei dem ganzen Ablauf handelt es sich um einen einzelnen Studiengang. Es ist in den Jura Studiengang integriert. Alles in der Regelstudienzeit des Jura Studiengangs. Bis zum Diplom handelt es sich damit auch noch um den Freiversuch. Ich wollte fragen, ob ich über den gesamten Zeitraum den Anspruch auf die Halbwaisenrente habe oder die Tatsache, dass ich kurz vor dem Diplom noch einen Bachelor habe, etwas an meinem Anspruch ändert. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Studentin,

der Anspruch auf Waisenrente besteht (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) grundsätzlich so lange, wie Sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Eine Schulausbildung liegt dabei auch dann noch vor, wenn Sie nach Abschluss des Bachelor eine weiterführende Ausbildung

mit dem Ziel eines höher qualifizierten Abschlusses absolvieren.

Nachlesen können Sie dies insbesondere auch im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung unter

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0048.html#doc1576682bodyText30

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