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Experten-Antwort

Rente bei Krebserkrankung

von Nitsrek15.02.2014 | 17:00
2339 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es handelt sich um folgendes Problem: Mein Bruder ist schwer an Krebs erkrankt u. nicht mehr arbeitsfähig. Er ist ca. 15 Jahre gesetzlich versichert gewesen, die letzten 15 Jahre privat. Besteht ein Anspruch auf seine erworbenen Rentenansprüche in Form einer Erwerbsminderungsrente o.ä.?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2014 | 09:35

Hallo Nitsrek,

wie W*lfgang Ihnen schon richtig geschrieben hat, sind für eine EM-Rente 3 Jahre Rentenversicherungspflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erforderlich. Eine Beratung bei der Rentenversicherung ist aber trotzdem sinnvoll, um den Sachverhalt ganz individuell zu klären und vielleicht auch die Möglichkeit der Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung zu prüfen.

11 Antworten

Grillparzeram 15.02.2014 | 17:21
Frag doch mal die, wo er privat versichert und zuletzt auch versichert war. Da er nun seit 15 Jahren nicht mehr gesetzlich versichert war und auch 15 Jahre keine Beiträge mehr geleistet hat, erfüllt er die Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht.
Grillparzeram 15.02.2014 | 17:21
Frag doch mal die, wo er privat versichert und zuletzt auch versichert war. Da er nun seit 15 Jahren nicht mehr gesetzlich versichert war und auch 15 Jahre keine Beiträge mehr geleistet hat, erfüllt er die Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht.
W*lfgangam 15.02.2014 | 17:31
Hallo Nitsrek, für den Anspruch auf die EM-Rente ist aus Beitragssicht zunächst eine Wartezeit/Mindestversicherungszeit von nur 60 Monaten erforderlich, aber auch in den letzten 5 Jahren vor EM/hier sicher die Diagnose Krebs müssen 36 Monate Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung vorliegen, sonst wird das nichts. Nicht zu verwechseln mit privater Krankenversicherung ...Ihre Frage ist dazu nicht ganz eindeutig. Gruß w.
Nitsrekam 15.02.2014 | 18:40
Danke für die Antwort. Also ist es so, dass er zu lange schon nicht mehr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat?
W*lfgangam 15.02.2014 | 18:54
...leider JA Nitsrek, es fehlen einfach die Pflichtbeiträge im 'Rücken', als das eine EM-Rente eine Rolle spielen könnte. Trotzdem würde ich Ihnen empfehlen, das im Rahmen eines individuellen Gesprächs in der nächsten Beratungsstelle abzuklären – aus der Ferne können Ferndiagnosen schon mal ziemlich in die Hose gehen. Gruß w.
Ossi-Karottiam 16.02.2014 | 10:48
Würde mich nicht wundern, wenn bald die ersten Asylanten kommen und EM-Rente beantragen, nachdem sie einige Monate hier gearbeitet haben....
Rentneram 16.02.2014 | 12:41
Erst denken dann schreiben.......Arbeitserlaubnis-------36 Monate Mindesbeiträge und dann ......was für eine Rente? Richtig genauso viel wie Sie jetzt Hartz IV bekommen! Verstanden Ossi......iss deine Karotten vielleicht hilft es dir bei deinen Augen!
GroKoam 16.02.2014 | 18:38
Würde mich nicht wundern, wenn bald die ersten Asylanten kommen und EM-Rente beantragen, nachdem sie einige Monate hier gearbeitet haben....
Ist doch kein schlechtes Geschäft, 36 Monate arbeiten und dann eine Lebenslange Rente die durch Grundsicherung aufgestockt wird. Wir habens ja. Erst denken dann schreiben.......Arbeitserlaubnis-------36 Monate Mindesbeiträge und dann ......was für eine Rente? Richtig genauso viel wie Sie jetzt Hartz IV bekommen! Verstanden Ossi......iss deine Karotten vielleicht hilft es dir bei deinen Augen!
Der Rentneram 16.02.2014 | 18:57
Zitat von GroKo anzeigen
Ist doch kein schlechtes Geschäft, 36 Monate arbeiten und dann eine Lebenslange Rente die durch Grundsicherung aufgestockt wird. Wir habens ja. Erst denken dann schreiben.......Arbeitserlaubnis-------36 Monate Mindesbeiträge und dann ......was für eine Rente? Richtig genauso viel wie Sie jetzt Hartz IV bekommen! Verstanden Ossi......iss deine Karotten vielleicht hilft es dir bei deinen Augen!
Groko Sie haben sicherlich recht.......nur die Arbeitserlaubnis hat er deshalb immer noch nicht.......Im übrigen muss er dann auch noch eine Krankheit vorweisen die eine EM-Rente rechtfertigt.....und wenn Sie nur auf Zeit ist.....beginnt wieder alles von vorne......also gleich Sozialhilfe ......da er ja keine Arbeitserlaubnis hat.....
Liziam 16.02.2014 | 19:23
Oh Ossi das war ein Eigentor. Viele wissen heute nocht nicht, wer ihre zum Teil hohe Rente bezahlt.
Max-Sam 25.02.2014 | 20:27
Würde mich nicht wundern, wenn bald die ersten Asylanten kommen und EM-Rente beantragen, nachdem sie einige Monate hier gearbeitet haben....
Erst denken dann schreiben.......Arbeitserlaubnis-------36 Monate Mindesbeiträge und dann ......was für eine Rente? Richtig genauso viel wie Sie jetzt Hartz IV bekommen!
wers clever anstellen würde...nicht. erst informieren, dann andere abkanzeln. -> Stcihworte: vorzeitige Wartezeiterfüllung, Arbeitsunfall, politischen Gewahrsams, Zurechnungszeit... ruckzuck lässt sich da ne fette Rente gestalten. wenn Brüssel irgendwann noch kommt, von wegen Glecihbehandlung, keine Diskriminierung etc. pp. gehts irgendwann noch einfacher... bloß gut, dass das deutsche Rentenrecht so kompliziert ist, dass da aktuell die wenigsten durchsteigen....
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