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Experten-Antwort

Rente bei Pflege

von Zonealarm31.03.2015 | 21:32
4376 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich pflege nun seit 2 Jahren meinen schwerbehinderten Bruder (PST2) Letztes Jahr wurde vom MDK bescheinigt, dass ich 18 Stunden in der Woche pflege. Nun hätte ich die Möglichkeit meinen Arbeitsumfang von 29 auf 34 Stunden/Wo zu erhöhen. dadurch würde der Rentenbeitrag für die Pflege wegfallen. Nun frage ich mich - kann man irgendwie/irgendwo ausrechnen, ob sich die Arbeitszeiterhöhung rentieren würde. Also wegen der Rentenzahlung. Wenn ich nun für die 5 Stunden/Woche monatlich brutto 250 Euro mehr verdienen würde. Die Pflege wird wohl noch viele Jahre nötig sein.... Vielen Dank für die Meinungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.04.2015 | 11:33

Im Wesentlichen kann man die Angaben von W bestätigen. Nur sei der Hinweis erlaubt, dass nicht die "Möglichkeit entfällt, die Pflege rentensteigernd anzurechnen", sondern die Pflichtversicherung wegen der Pflege mit diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes entfällt. Damit endet auch die Pflicht der Pflegekasse hierfür Beiträge zu zahlen, welche sich ansonsten in dem dargestellten Umfang auswirken würde.

Der "Wert" der Pflege beträgt dabei nicht VON 10 BIS 15 Euro sondern beträgt in Pflegestufe II entweder ca. 10 Euro ODER 15 Euro BRUTTO (ab 21 Stunden Pflege).

1 Antworten

W*lfgangam 31.03.2015 | 22:25
Hallo zonealarm, zunächst ...Sie sollten auf einen aktuellen Firewall-Blocker wechseln ...sofern ein aktuelles Betriebssystem das nicht selbst anbietet ;-) Der Wert der Pflegetätigkeit in Stufe 2 reicht von rd. 10 - 15 EUR Monatsrente für 1 Jahr Pflegetätigkeit (je nach Umfang des std. Pflegeaufwands in dieser Stufe). Der Bruttomehrverdienst bei mtl. 250 EUR für ein Jahr führt nicht mal zu 3 EUR Mehrmonatsrente. Insofern ist die Anrechnung der Pflegetätigkeit für Ihr Rentenkonto mehr wert. Sofern die 30 Std.-Grenze durch eigene Berufstätigkeit überschritten wird, kann die Pflegetätigkeit nicht mehr rentensteigernd angerechnet werden, haben Sie richtig erkannt. Vielleicht findet Ihr Arbeitgeber eine Lösung, die Mehr-Arbeit im Rahmen eines höheren Std.-Lohns zu verbauen, ohne die 30-Std.Grenze aus (Ihrer) Sicht Pflegeversicherung zu überschreiten – ansonsten wäre von der Einkommenserhöhung mit dieser erweiterten Std.-Zahl abzuraten. Gruß w.
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