Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIm Wesentlichen kann man die Angaben von W bestätigen. Nur sei der Hinweis erlaubt, dass nicht die "Möglichkeit entfällt, die Pflege rentensteigernd anzurechnen", sondern die Pflichtversicherung wegen der Pflege mit diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes entfällt. Damit endet auch die Pflicht der Pflegekasse hierfür Beiträge zu zahlen, welche sich ansonsten in dem dargestellten Umfang auswirken würde.
Der "Wert" der Pflege beträgt dabei nicht VON 10 BIS 15 Euro sondern beträgt in Pflegestufe II entweder ca. 10 Euro ODER 15 Euro BRUTTO (ab 21 Stunden Pflege).
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