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Rente bei Pflege von Angehörigen

von Hilfesuchender21.06.2008 | 14:21
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Hallo, wenn man seinen Job wegen Pflege eines Angehörigen aufgeben musste und die KK Rentenbeiträge bezüglich Pflegestufe 2 bezahlt, werden dann die Rentenbeiträge aus den ALG2 Zahlungen nicht mehr mit angerechnet. Dies soll seit dem 01.01.07 so sein. Aber zählt das nicht nur bei Pflege von Fremdpersonen, da es ja dann als Einkommen zählt? Eine Expertenantwort wäre echt super. DANKE

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hilfesuchender,

die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist neben der Versicherungspflicht aufgrund nicht erwersmäßiger Pflege nicht ausgeschlossen.

4 Antworten

KSCam 21.06.2008 | 17:45
da bekommen Sie sicher am Montag eine Expertenantwort. Aber allzu gravierend sollte das Problem nicht sein: sie sind ja über die Pflege rentenversichert. Ein Jahr mit zusätzlichen "ALG II Beiträgen" würde die Monatsrente um beeindruckende 2 € steigern. Wenn Sie also 10 Jahre neben einer Pflege Hartz 4 erhalten würde Ihnen dadurch (durch nicht gezahlte Beiträge des Staates) ein Rentenverlust von 20 € entstehen - das ist wohl, wenn es so wäre, keine "extreme Ungerechtigkeit" :-))
Hilfesuchenderam 22.06.2008 | 07:19
Hallo KSC, vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn es so wäre, könnte ich natürlich damit leben. Es wird tatsächlich so sein, dass 32 Jahre mit Vollbeschäftigung einbezahlt wurden, aber bis zum 60. Lebensjahr (ich denke da werden die mich bestimmt in die Rente einsteuern wollen) noch 12 Jahre mit ALG2 folgen werden. Es sieht nicht so aus als würde sich am Krankheitsbild meiner Frau noch viel ändern.
KSCam 23.06.2008 | 11:51
nach Blick in die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen, komme ich zu der Erkenntnis, dass die Versicherungspflicht von ALG 2 neben der Pflichtversicherung bei Pflege n i c h t ausgeschlossen ist. Somit käme es zu einer Doppelversicherung und die ALG 2 Beiträge würden Ihre Rente sogar steigern.
Hilfesuchenderam 23.06.2008 | 19:42
Hallo und vielen Dank erstmal. Ihre Antwort: die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist neben der Versicherungspflicht aufgrund nicht erwersmäßiger Pflege nicht ausgeschlossen. ....................................... Aber wie ist das bei Pflegestufe 2 ? Ich komme ja dann über die 400 Euro als Alleinpflegender
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