Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Franz Huber,
wenn Ihre Rente auf Zeit abläuft und Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihre Erwerbsminderungsrente weiter gewährt wird. Andernfalls wird Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 6 Stunden und mehr pro Tag eingestuft. Damit wären Sie grundsätzlich arbeitsfähig und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ggfs. Arbeitslosengeld beziehen.
Hallo Karl-Heinz Wobido,
für den Jahrgang 1953 besteht frühest möglich mit 60 Jahren und 7 Monate der Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 %. Sie können also in diese Altersrente ohne weitere Abschläge wechseln, soweit Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.
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