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Experten-Antwort

Rente bei Schwerbehinderung

von Hinz20.02.2013 | 10:09
1369 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im April 1950 geboren und habe ein GdB von 50. Kann ich im Juni 2013 ohne Abzug in Rente gehen, oder werden mir die 4 Monate, die durch die Rente mit 67 verlängert wurden, abgezogen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von meyer schließen wir uns an.

Bitte beachten Sie, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die Rente rechtzeitig beantragt wird. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, verweisen wir Sie auf den Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere auf die Broschüren zu Altersrente und Rentenantragstellung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

meyeram 20.02.2013 | 10:39
Wenn Sie die Wartzeit von 35 Jahren erfüllen und schwerbehindert sind, können Sie - da Sie im April 50 geboren sind - ab 01.05.2013 (nicht Juni!) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Kürzung bekommen. Falls Sie am 01.April geboren sein sollten, könnte die ungekürzte Altersrente bereits am 01.04.13 beginnen. Bei dieser Altersrente wird die Altersgrenze erst ab Jahrgang 1952 angehoben.
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