Hallo Gerlinde H.,
um die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beanspruchen zu können, wird neben dem Grad der Behinderung i.H.v. 50 Prozent auch eine Wartezeit von 35 Jahren benötigt.
Ob die Wartezeit erfüllt ist, erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.
Wären diese Voraussetzungen erfüllt, käme ein Rentenbeginn ohne Abschläge am 1. September 2024 in Frage. Andernfalls regulär zum 1. September 2026.
Gerne können Sie den Rentenbeginn mit unserem Onlinerechner noch einmal selber testen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/RentenBeginnUndHoehenRechner/Rentenbeginn/rentenbeginnrechner_form.html?resourceId=5351ab9c-1ce0-4c18-aad2-febb37414ea3&input_=b2131486-ad51-4181-9209-d15f5b366031&pageLocale=de&emailText=&Geburtsdatum=02.04.1960&Schwerbehindert=Ja&Schwerbehindert.GROUP=1&Bergbau=Nein&Bergbau.GROUP=1&submit=Berechnen
Viele Grüße