Sie könnten bereits mit 63 eine Rente beanspruchen. Bei Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50) sogar früher. Sofern Sie über den Rentenbeginn hinaus weiterhin Einkünfte als Selbständiger erzielen und mit diesen die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten sollten, wäre die Rente nur noch als Teilrente bzw. überhaupt nicht mehr zu zahlen.