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Rente bei Selbständigkeit

von AAD04.01.2007 | 12:08
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3 Antworten

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Guten Tag! Zu meiner Person: 54 Jahre, seit 1968 ununterbrochen berufstätig, incl. Studien- und Wehrdienstzeiten. Wenn ich mit 55 Jahren ein Abfindungsangebot meines Arbeitgebers annehmen würde und mich nach einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit selbständig machen würde, kann ich dann während der Zeit in der ich als Selbständiger tätig bin eine vorgezogene Rente (mit Abschlag) der Rentenversicherung beziehen. Oder bekommt man nur Rente wenn man keine Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit bezieht. Welche Bedingungen sind in meinem Fall für einen Rentenbezug als Selbständiger zu erfüllen um Rente von der Rentenversicherung zubekommen? Oder setzt die Rentenzahlung für Selbständige erst auf Antrag mit 65 Jahren und xMonaten ein? Gruß AAD

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie könnten bereits mit 63 eine Rente beanspruchen. Bei Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50) sogar früher. Sofern Sie über den Rentenbeginn hinaus weiterhin Einkünfte als Selbständiger erzielen und mit diesen die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten sollten, wäre die Rente nur noch als Teilrente bzw. überhaupt nicht mehr zu zahlen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Genau so ist es. Die für die Hinzuverdienstgrenze maßgebende Regelaltersgrenze liegt nach dem neuen, geplanten Recht bei 65 Jahren und 7 Monaten.

1 Antworten

AADam 04.01.2007 | 13:58
Die Hinzuverdienstgrenze gilt dann aber nur bis 65 Jahre + 7 Monate, oder? D.h. ich könnte mich ab 55 Jahre selbständig machen, je nach Verlauf des Geschäftes könnte ich ab 63 Jahren mit Abschlag in Rente gehen. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze würde die Rente bis 65 Jahre und 7 Monate gekürzt. Ab 65 Jahre und 7 Monate (Jahrgang 1953) würde die Rente in voller Höhe gemäß dem Rentenbescheid ausgezahlt, egal wie hoch der Verdienst in der Selbständigkeit wäre. Ist da so korrekt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß AAD
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