Das hieße (ganz grob dargestellt)
a) bei Tod Ihres Mannes
60% von seiner Rente = 480.-
Abzüglich Ihres Einkommens oberhalb des Freibetrages (1500.- Ihre Rente minus 725.- Freibetrag = 775.- zuviel). Von diesen 775.- zuviel führen 40% zur Kürzung der Hinterbliebenenrente (775.- zuviel, davon 40% = 310.-)
Ergibt 480.- Hinterbliebenenanspruch minus 310.- Euro Kürzung = 170.- zu zahlende Hinterbliebenenrente (plus Ihre eigene Rente die unverändert bleibt)
b) bei Ihrem Tod
60% von Ihrer Rente = 900.-
Abzüglich des Einkommens Ihres Mannes oberhalb des Freibetrages (800.- Rente minus 725.- Freibetrag = 75.-zuviel). Von diesen 75.- zuviel führen 40% zur Kürzung der Hinterbliebenenrente (75.- zuviel, davon 40% = 30.-)
Ergibt 900.- Hinterbliebenenanspruch minus 30.- Euro Kürzung = 870.- zu zahlende Hinterbliebenenrente (plus die eigene Rente Ihres Mannes die unverändert bleibt)
Bitte beachten Sie, dass o.g. Darstellung sehr verkürzt und vereinfach ist.
Insbesondere mögliche weitere anrechenbare Einkünfte des überlebenden Ehegatten führen zu erheblich anderen Ergebnissen.