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Experten-Antwort

rente bei umschulung

von rehafall05.11.2014 | 11:32
896 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, kann ich bu-rente bei umschulung bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ich schließe mich der Antwort von ??? an. Während einer Umschulung erhalten Sie Übergangsgeld.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Seit 01.01.2000 gibt es in der Rentenversicherung die sog. Erwerbsminderungsrenten. Damit wurden die früheren BU-/ EU-Renten abgelöst.

Teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich geunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten liegt volle Erwerbsminderung vor. Anders als die früheren BU-/ EU-Renten stellen die Erwerbsminderungsrenten stellen also auf Ihr persönliches Leistungsvermögen ab. Auf Ihre bisherige Tätigkeit kommt es dabei nicht an.

Vertrauensschutz genießen hierbei jedoch Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Diese Personen können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen (qualifizierten) Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

zu Ihrer letzten Frage schließe ich mich der Aussage von Nick L.Beck an.

Hinsichtlich der Klärung eines Anspruchs auf Zwischenübergangsgeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

10 Antworten

rehafallam 05.11.2014 | 11:59
was bedeutet bu-rente für vor 1961 geborene? also altes recht und wer hat anspruch. mann liest so vieles!? ps. ich schreibe grundsätzlich klein. hat nicht mit irgend einer missachtung zu tun.
rehafallam 05.11.2014 | 12:51
danke
rehafallam 05.11.2014 | 12:59
frage: 1. med rha - dann lta, wie sieht es mit dem sogenannten zwischenübergangsgeld aus? 2. wird gezahlt, auch wenn lta termin noch nicht feststeht? 3. lta - umschulung 08.2015 was ist dann mit zwischenübergangsgeld?
rehafallam 05.11.2014 | 13:28
nun meine letzte frage: welchen schaden zahlt die rentenversicherung, wenn sozialgericht zu gunsten des versicherten urteilt und renteversicherung anerkennt? bin mal auf antwort gespannt.
Nick L. Beckam 05.11.2014 | 14:01
Was meinen Sie mit "Schaden"? Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Risiken Alter, Tod sowie Erwerbsminderung ab und erbringt darüber hinaus Leistungen zur Teilhabe. Wird ein Urteil zu Gunsten eines Klägers gefällt und die Deutsche Rentenversicherung nach einem Rechtsstreit verurteilt, Rente zu zahlen, erfolgt diese Feststellung dem Grunde nach. Eine Verurteilung konkret der Höhe nach erfolgt nicht. Die Verurteilung lautet dann "nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften", denen die Berechnung unterliegt.
Schilas Mamaam 05.11.2014 | 20:39
nun meine letzte frage: welchen schaden zahlt die rentenversicherung, wenn sozialgericht zu gunsten des versicherten urteilt und renteversicherung anerkennt? bin mal auf antwort gespannt.
Dachschäden sind nicht Sache der Rentenversicherung.
GroKo - 1:0 für Sie - da schließe ich mich an !!!!!!
rehafallam 06.11.2014 | 10:18
Ich habe gedacht, hier ist ein forum wo man fragen zu rehafälle und sonstiges stellen kann. schade das es irgendwelche geschädigte gibt die nicht wissen was sie tun und/oder schreiben. hier geht es sich nicht um irgend ein belustigungsforum. hier sind viele schicksale und menschen die um ihre existenz kämpfen. verurteile niemanden, bevor du nicht in seiner haut gesteckt hast.
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