Rein durch den Umzug ändert sich nichts an der Rentenberechnung.
Entgeltpunkte Ost bzw. der niedrigere aktuelle Rentenwert Ost kommen nur für Zeiten in den neuen Bundesländern in Frage. Der letzten Aussage von user Lotscher ist dahingehend zuzustimmen.
Beachten Sie aber bitte die geänderten Verhältnisse bei der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenze etc.
MfG