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Rente bei Umzug nach Ostdeutschland

von xenon20.08.2007 | 12:01
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5 Antworten

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Ein Rentner aus West-Deutschland beabsichtigt, seinen Wohnsitz nach Ostdeutschland zu verlegen. Ergeben sich hinsichtlich der Rente Veränderungen? Es wurde die (Laien-) Meinung geäußert, dass die Rentenhöhe nach Umzug neu nach den für Ost-D maßgebenden Regeln festgelegt wird. Vielen Dank im voraus für die Beantwortung xenon

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rein durch den Umzug ändert sich nichts an der Rentenberechnung.

Entgeltpunkte Ost bzw. der niedrigere aktuelle Rentenwert Ost kommen nur für Zeiten in den neuen Bundesländern in Frage. Der letzten Aussage von user Lotscher ist dahingehend zuzustimmen.

Beachten Sie aber bitte die geänderten Verhältnisse bei der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenze etc.

MfG

4 Antworten

Schiko.,am 20.08.2007 | 12:57
Ich weiß, nachreden ist meist nicht erwünscht. Meine aber, das wichtigste sind die entgeltpunkte. Alter bundesländer 26,27 neue 23,09 je EP. Nehme mal den sogenannten eckrentner mit 45 jahren anrechnung und somit 45 EP. 26,27 x 45 € 1182,15 Bruttorente bei uns, 23,09 x 45 €. 1039,05 Neue Bundesländer. Immerhin ein unterschied von 143,10 monatlich. Daran ändert sich nichts, es bleibt der jeweilige rentwert ob von hier nach dort oder umgekehrt. Dies ist doch die entscheidende frage. Dies nicht eine nachricht vom zwillingsbruder, falls es ihn jetzt auch noch gibt. Mit freundlichen Grüßen.
Heinericham 20.08.2007 | 12:31
Hallo, es können sich Änderungen in der Rentenhöhe ergeben. Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres und EU bzw. EM-Renten: Die Hinzuverdienstgrenze OST wird maßgebend! Dies kann sich wegen der niedrigeren Grenzen negativ auswirken. Renten wegen Todes: Der niedrigere Freibetrag OST kommt zur Anwendung! Dies kann sich bei anzurechnendem Einkommen negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Es könnten sich noch positive Änderungen ergeben, wenn für Ihre Krankenkasse ein anderer Beitragssatz im Beitrittsgebit gilt. MfG
lotscheram 20.08.2007 | 12:58
Beitrag von lotscher, 15.08.2007, 13:49 Uhr An der Höhe der Rente ändert sich durch den Umzug in das Beitrittsgebiet nichts. Sollten in Ihrem Bescheid Anteile Ost und Anteile West enthalten sein, wird auch bei künftigen Anhebungen exakt entsprechend dieser Anteile die Neuberechnung vorgenommen, es entsteht keine zusätzliche Benachteiligung Beitrag von lotscher, 15.08.2007, 15:54 Uhr Es gibt einen Rentenwert Ost und einen Rentenwert West. Der von Ost ist zZt. 23,09€ je Entgeltpunkt (EP), der von West 26,27€ je (EP). Hat jemand in seinem Rentenbescheid 50,0010 (EP) insgesamt, davon 25,0005 Ost, 25,0005 (EP) West, ermittelt sich die Rente Brutto insgesamt aus: 25,0005*23,09 = 577,26€ + 25,0005*26,27 = 656,76€, insges. Brutto = 1.234,02€.
Peteblnam 21.08.2007 | 13:13
Auch wenn Sie Spätaussiedler sind könnte sich ein Umzug in die neuen Bundesländer ungünstig auswirken
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