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Experten-Antwort

Rente beziehen in Russland ohne das Rentenalter erreicht zu haben, geht das???

von Wolfgang Hamm11.03.2016 | 15:22
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, mein Bruder und meine Schwägerin wollen mit ca. 35 oder 40 Jahren nach Russland umziehen und dort einen festen Wohnsitz haben. Da die beiden schon über mehrere Jahre in D arbeiten und somit ihre Renten füllen, würde der Rentenbetrag ca. 300 Euro Pro Person betragen, wenn man wie gesagt mit 35-40 Jahre die Rente beziehen möchte. Daher habe ich zwei fragen: -Ist es überhaupt möglich Rente vor dem Erreichen des Rentenalters zu beziehen und praktisch nicht mehr zu arbeiten? -Kann man diesen möglichen Rentenbeitrag auch im Ausland beziehen, ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen. Wolfgang

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2016 | 11:08

Es ist möglich, eine Rente aus deutschen Versicherungsbeiträgen nach Russland zu zahlen, auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland.

Allerdings sind auch da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Erfüllung der Altersgrenze für die jeweilige Altersrente zu beachten.

10 Antworten

Nahlaam 11.03.2016 | 16:09
Ich glaube nicht, dass Sie da eine Chance haben, sich die eingezahlten Rentenbeiträge (einen Anspruch auf Auszahlung einer Rente haben Sie in dem Alter nicht) auszahlen zu lassen, nur weil Sie auswandern wollen. Die Erstattung von Rentenbeiträgen (ich glaube sogar nur der Arbeitnehmeranteil) wurde für Menschen geschaffen, die Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber keine Rente beziehen können. Da es dann aber noch das Recht auf freiwillige Versicherung gibt und es mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen gibt, bei denen die eingezahlten Beiträge auch im neuen Land anerkannt werden können, werden Sie bei einem solchen Antrag auf Auszahlung wohl einen ablehnenden Bescheid bekommen. Leider glauben immer wieder Auswanderer, wenn sie Deutschland verlassen, können sie sich die Rente (bzw. die eingezahlten Beiträge) auszahlen lassen, um damit eine neue Existenz im Ausland aufzubauen.
Wolfgang Hammam 11.03.2016 | 15:53
Dankeschön für deine Antwort! Was geht aber genau nicht? Kann ich aber meine Rente ausbezahlen lassen?
Nahlaam 11.03.2016 | 15:51
Ist das die blödsinnige Frage zum kommenden Wochenende?!? Die einzige Rente, die man vor dem Erreichen einer Altersrente beziehen kann, ist die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. Und das auch nur, wenn der entsprechende Anspruch vorhanden ist. Im Alter von 35-40 wird es mit dem Anspruch auf Altersrente noch nicht so weit sein (mind. 35 Beitragsjahre mit Anrechnungszeiten etc.). Wenn man jetzt 35 Jahre alt ist, dann hat man Anspruch auf Altersrente sowieso erst mit 67 (oder evtl. früher bei Vorliegen der Schwerbehinderung). Prinzipiell können Renten auch ins Ausland gezahlt werden.
dghfgam 11.03.2016 | 16:10
Altersrente aus Deutschland kann man erst dann beanspruchen, wenn man das (entsprechende) Alter für die (jeweilige) Altersrente erreicht hat. Ein Beitragserstattung der Beiträge ist dann nicht möglich, wenn mindestens 5 Jahre an Beitragszeiten vorliegen (vereinfacht ausgedrückt). Wenn die Rente bezogen wird, kann Sie auch ungekürzt ins Ausland gezahlt werden; allerdings gilt dies nur uneingeschränkt für den Teil der Rente, der aus deutschen Beiträgen besteht. Sollten bei der Rentenberechnung beispielsweise Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) enthalten sein, werden diese nicht ausgezahlt, wenn ein Verzug nach Russland vorliegt. Entscheidend ist: 1. Habe ich das Alter für die gewünschte Altersrente erreicht ? 2. Woraus besteht meine Rente? 3. In welches Land möchte ich verziehen? eventuell auch 4. Wie sieht es mit meinem Krankenversicherungsschutz im Ausland aus? Insbesondere in Zusammenhang von 2. und 3. gibt es so viele mögliche Fallkonstellation, dass ein Beratungsgespräch mehr Sinn ergeben würde, wenn man das dann konkretisiert; spätestens bei der Rentenantragsstellung.
hanniam 11.03.2016 | 15:45
Wenn das gehen würde wäre ich auch dabei und würde mit 50 in Rente gehen,da mir die bisherige Rentenhöhe im Verlauf reichen würde.Aber so etwas geht natürlich nicht.
Wolfgang Hammam 11.03.2016 | 16:11
Zitat von Nahla anzeigen
Dankeschön für deine Antwort! Was geht aber genau nicht? Kann ich aber meine Rente ausbezahlen lassen?
Ich glaube nicht, dass Sie da eine Chance haben, sich die eingezahlten Rentenbeiträge (einen Anspruch auf Auszahlung einer Rente haben Sie in dem Alter nicht) auszahlen zu lassen, nur weil Sie auswandern wollen. Die Erstattung von Rentenbeiträgen (ich glaube sogar nur der Arbeitnehmeranteil) wurde für Menschen geschaffen, die Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber keine Rente beziehen können. Da es dann aber noch das Recht auf freiwillige Versicherung gibt und es mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen gibt, bei denen die eingezahlten Beiträge auch im neuen Land anerkannt werden können, werden Sie bei einem solchen Antrag auf Auszahlung wohl einen ablehnenden Bescheid bekommen. Leider glauben immer wieder Auswanderer, wenn sie Deutschland verlassen, können sie sich die Rente (bzw. die eingezahlten Beiträge) auszahlen lassen, um damit eine neue Existenz im Ausland aufzubauen.
Vielen Dank!
W*lfgangam 11.03.2016 | 17:27
Hallo Wolfgang Hamm, die Möglichkeit besteht, wenn Sie 1. keine dtsch. Staatsangehörigkeit mehr besitzen (und auch keine eines anderen EU-Lands bzw. 'gleichgestellte' Länder mit Sozialversicherungsabkommen) UND 2. sich in einem Land dauerhaft aufhalten, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht UND 3. 2 Jahre Wartefrist nach Ende der letzten Pflichtbeitragszeit rum sind. Trifft alles auf Russland zu: 1. russ. StA annehmen/dtsch. aufgeben. 2. mit RU besteht (immer noch) keine SV-Abkommen (liegt seit ü20 Jahren in der 'Schublade'). 3. russ. Meldebescheinigung vorlegen, wenn es soweit ist. 4. Antrag V0900 ausfüllen/herschicken. Ursache für die Beitragserstattung ist, dass Sie unter den Bedingungen 1. + 2. nicht die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in D haben und somit zur Beitragserstattung berechtigt sind. Andernfalls würde ein dtsch. Rente - in diesem Fall erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67) - natürlich auch problemlos in jedes Land der Erde gezahlt werden, Bank dort oder hier ist egal. Lediglich die Krankenversicherung müsste vor Ort geregelt werden. Gruß w. PS: Falls beide mal aus RU gekommen sein sollten und russ. Beschäftigungszeiten hier angerechnet worden sind (Spätaussiedler § 4 BVFG), verlieren sie bei Rückumzug für immer die Rentenansprüche aus diesen Zeiten und eine Beitragserstattung gib es dafür auch nicht.
Glimpnickelam 13.03.2016 | 14:12
-Ist es überhaupt möglich Rente vor dem Erreichen des Rentenalters zu beziehen und praktisch nicht mehr zu arbeiten? Ja, sie kriegen als Rente monatlich drei feuchte Fürze! Und das sogar auf Russisch! -Kann man diesen möglichen Rentenbeitrag auch im Ausland beziehen, ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben? Ja sicher, scheissen können sie ja auch überall auf der Welt, ganz ohne Geld! Stellen sie gleich morgen Antrag auf die sog. Kukuruz-Rente, dann klappt es ohe jedes Problem. Der DRV-Sachbearbeiter freut sich auf sie!
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