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Experten-Antwort

Rente erst mit 65?

von Verena21.07.2010 | 15:38
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9 Antworten

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Guten Tag, ich bin Jahrgang 1951, 60% schwerbehindert. Nicht berufstätig, Hausfrau und drei erwachsene Kinder. Bis 1982 berufstätig gewesen, dann Hausfrau und Mutter. Wegen Krankheit nicht mehr gearbeitet. Lebe von der Witwenrente. Mir wurde gesagt, ich kann erst mit 65 meine Altersrente beziehen, da ich 420 Monate nicht voll habe. Ich dachte ich könnte mit 63 wegen schwerbehinderung meine Altersrente einreichen, stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

So hart das auch klingen mag, wenn Sie die 35 Jahre Wartezeit nicht haben, und sonst die Voraussetzungen für eine andere Rente(Altersrente für Frauen) nicht erfüllen, können Sie frühestens mit 65 und 5 Monate in Ihre Rente gehen.

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8 Antworten

Hitzeopferam 21.07.2010 | 15:59
wenn Sie die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren (420 Kalendermonaten) nicht erfüllen, kann trotz Schwerbehinderung keine entsprechende Altersrente gewährt werden. Hier bleibt dann nur das Abwarten, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Bitte beachten Sie, dass für Sie ggfs. ein späterer Eintritt (65 Jahre und x Monate) in betarcht kommen kann, da Sie zu den Jahrgängen gehören, in denen eine Anhebung der Regelaltersgrenze erfolgt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, da nur dieser Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.
Verenaam 21.07.2010 | 17:05
Danke, das würde bedeuten, ich kann nichts mehr machen. Wegen Krankheit und zu alt kann ich nicht mehr arbeiten. Darüber wurde ich von der Rentenversicherung nicht informiert. Letzte Info 2003. Bedeutet also Altersarmut.
tippam 21.07.2010 | 19:11
..oder sie hätten sich einfach mal früher über Ihre Ansprüche informiert. Aber Schuld haben selbstverständlich immer die anderen. Das ist ja so sicher wie das Amen in der Kirche. Unfassbar manche Menschen.
Reseam 22.07.2010 | 10:30
Ein Besuch in einer Auskunft- und Beratungsstelle ist in Ihrem Fall dringend angeraten. Wie viele Monate fehlen Ihnen denn zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung von 35 Jahren (420 Monate)? Bis zum Alter 63 bleiben Ihnen noch mindestens 4 Jahre. Vielleicht reicht diese Zeit, um freiwillige Mindestbeiträge zu zahlen und sich damit den Rentenanspruch mit 63 zu sichern?
KSCam 22.07.2010 | 15:37
Ob das wirklich voreilig war? Denken Sie an mögliche Berücksichtigungszeiten! Jahrgang 51 beginnt 1966 zu arbeiten, arbeitet bis 1982, dann Kinder - da ist es doch durchaus möglich, dass die Berücksichtigungszeit bis in die Mitte der 90er Jahre geht und bereits ca. 30 Jahre vorliegen.......Da Sicherheit vorgeht, ist der Weg zur Beratung unbedingt zu empfehlen.
RFnam 22.07.2010 | 14:43
Bei Geburtsjahrgang 51 und letzte Beschäftigung 1982 und drei Kinder können höchstens 15 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sein. Da fehlen noch 20 Jahre. Es bleibt also nur die Regelaltersrente. Der Ratschlag von Rese war also voreilig.
Verenaam 22.07.2010 | 21:23
"von tipp" nicht so voreilig urteilen, es hat sich rausgestellt, dass die Rentenversicherungsträger Fehler unterlaufen sind. Ich habe 67 angefangen zu arbeiten. Ich konnte allerdings der Kinder wegen nicht mehr arbeiten. Zwei waren lange Zeit krank. Ich habe mehrfach eine Beratungsstelle aufgesucht und falsche Infos bekommen. 2003 Kontoinfos bekommen. Danach nicht mehr.Da sah alles anders aus als heute. Mehrfach versucht seit 2003 neue Infos zu bekommen, klappte nicht. Nun habe ich erfahren, meine Adresse wurde auf O gestellt, Fehler von der Rentenversicherung. Konnten sie aber nicht mehr sagen wie das passiert ist. Hatte als ich krank wurde, Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Die Mitarbeiterin wollte aber nochmals Kontenklärung machen.Hat aber so lange gedauert, dass die Zeit abgelaufen war. Dumm gelaufen.
KSCam 22.07.2010 | 22:22
Das hört sich ja alles etwas "komisch" an; wie es wirklich gewesen ist können wir m.E. hier im Forum nicht aufklären......und dass 2003 "alles anders war" als heute ist auch nicht wirklich nachzuvollziehen......und dass eine Kontenklärung einen Menschen daran hindert EM Rente zu beantragen und es dann plötztlich "zu spät" ist.......na ja, das müssen Sie vor Ort klären oder auf sich beruhen lassen.
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